Zulassungsstelle

  • #1

    Hi,
    war heute 3 x auf der Zulassungsstelle um mein Winterauto von 11 bis 03 anzumelden.
    Es mussten auch noch Fahrwerksfedern in die neuen Papiere Eingetragen werden.


    Als erstes bekam ich die neuen Papiere ausgehändigt. Waren etwas ungewohnt. Aber ich dachte wird schon OK sein.
    Als ich mir alles durchgelesen hatte, sah ich, das die Federn zwar eingetragen waren, aber die Fahrzeughöhe wurde nicht abgeändert. Also nochmal reingegangen und das mit der höhe gesagt. Ich bekam dann als Antwort das dürften sie nicht mehr abändern und ausserdem würde ja unten und im Anhang drinn stehen, das ein tieferes Fahrwerk verbaut ist. Ich dachte mir dann meinen Teil dazu und bin gegangen. Als ich dann nochmal in die neuen Papiere guckte, sah ich, das die Winterreifen gar nicht mehr im Schein stehen. Also nochmal rein. Musste dann nochmal eine Nummer ziehen und warten.
    Nach ner halben Stunde kam ich dann endlich dran. Habe dann gefragt ob ich keine Winterreifen mehr Fahren darf. Denn die Reifen die noch eingetragen sind, sind als Winterreifen nicht zulässig. Der Typ antwortete dann: Nach dem was in ihren Fahrzeugpapieren steht dürfen sie wohl keine Winterreifen fahren. Na toll ein Winterauto, wo ich keine Winterreifen Fahren darf.
    Ich wurde dann schon langsam Ärgerlich und auch dezent lauter. Bis dann der Vorgesetze von dem Typ kam. Er fragte was denn los sein. Ich hebe ihm dann das mit den Winterreifen erzählt. Er hat dann gesagt, dann müssen wir eben unter zusatz ihre Winterreifen dabei schreiben.
    Jetzt habe ich einen Anhang, wo drin steht, das ich auch Winterreifen fahren darf.


    Dann ist mir eben noch aufgefallen, das im neuen schein bei mir steht:
    ZIFF.20 U. 21: Als Winterbereifung nicht zulässig. Ziff 20 ist aber die Fahrzeughöhe und Ziff 21 sind Sonstige Vermerke.
    Sehr komisch.


    edit:
    Und noch was:
    Da ja mehrere Sachen eingetragen sind, gibt es ja einen Anhang.
    Ich wurde dann noch darauf aufmerksam gemacht, das es dafür noch keine endgültige Lösung gibt deswegen habe ich einen alten Anhang bekommen, der aber leider laut Gesetz nicht in verbindung mit den neuen Papieren gültig ist.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #2

    Hi
    Das sind unsere Behörden :rolleyes:, am besten du machst dir ein eigenen KFZ schein dann stimmt wenigstens alles :D, was für ein winter-auto hast du????


    Gruss Dirk

  • #3

    Hi,
    ich habe einen kleinen :D Corsa A für den Winter.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #5

    Hi,
    habe bis jetzt nur ein paar Handy picz, da der Corsa noch bei uns in der Firma steht.
    Auf den Bildern ist das Fahrwerk noch nicht drin.


    Gruß Catera

  • #7

    Das ist aber echt der scheiß mit den neuen Bescheinigungen. Ist mir auch aufgefallen, das viele alternative Reifengrößen, die vorher drinstanden im neuen aufeinmal weg sind.
    Angeblich soll man jetzt ja alles fahren dürfen, was mit der Betriebserlaubnis genehmigt ist. Grins und als Nachweis muß man dann wohl den entwerteten alten Brief mitrumführen. Toller Mist.

  • #8

    Hi,


    das mit den neuen Zulassungsbescheinigungen und wegfall der 2. Reifengröße unter den ehemaligen Ziffer 20-23 dürfte doch mittlerweile bekannt sein? ?(


    Wenn nicht, dann wißt ihr es jetzt :D


    Fakt ist:


    In dem neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) wird nur eine Reifengröße unter dem Code 15.1-15.3 (ehem. Ziff 20-23) vermerkt. Im Normalfall wird dann die größte Reifengröße vermerkt. Wenn man die netten damen auf der Zulassungstelle nicht daraufhinweist, die 2. Reifengröße zu übertragen, fallen diese weg!


    Dies gilt auch für Original Ergänzungen unter der ehem. Ziff 33 (jetzt Code 22) wie z.B. Anhängelast, weitere Reifengröße. auch diese fallen weg, wenn man nicht die damen darum bittet diese zu übernehmen1


    Und auch alle weiterern Eintragunge fallen ohen vorankündigung weg!


    Also immer darauf hinweisen das alles übernommen wird, und die Ziffern den neuen Codes angepaßt wird!



    Desweiteren würde ich dazu raten, das ihr euch auch den alten Fahrzeugschein/Brief aushändigen läßt! Besteht darauf! es ist euer Eigentum. Die dürfen ihn Ungültig machen in Form von Stempel oder abschneiden einer Ecke, aber nicht ohne weiteres einbeziehen!

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

  • #9

    ey das ist doch nur ne dumme abzocke die die da machen
    zum einen sind die teile teurer und wenn nen unwissender sein auto ummeldet und davon keine ahnung hat und dann angehalten wird und angekackt wird wegen den tuning teilen is man schön am arsch


    Gonzo
    wenn ich der bearbeiterin da dann sage das die alles übernehmen sollen machen die das auch anstandslos?


    hatte heute mal ne mail zur zulassungstelle geschickt, weil ich hatte heute in nem anderen forum gelesen das die eintragungen nicht übernommen werden


    als antwort bekam ich:
    ja, für einige technische daten trifft das zu.
    mfg usw usw.

  • #10

    also normalerweise müßten die dann alles umtragen. werden evt hier und da mal was falsches abschreiben (war ja vorher auch nichts anderes) und evt mal ne reihe durcheinander schmeißen und etwas vergessen....


    daher direkt immer sofort an ort und stelle genaustens durchlesen und mit den alten Unterlagen vergleichen!


    Würde den Verein dort doch nicht mit falsch geschrieben Wisch verlassen!

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

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