Fahrzeugkontrolle

  • #1

    Hi,
    wurde am Sa. angehalten.
    Allgemeine Fahrzeugkontrolle.
    Es waren zwei sehr freundliche Beamten.


    Wollten gleich meinen Fahrzeugschein und Führerschein. Sie haben sich alles angeguckt.
    Als erstes kamen die Reifen dran. Sie sagten die sind doch viel zu schmal, haben aber dann gesehen, das ich 195er fahren darf. Als nächstes kam der Auspuff dran. Ist mit 105dB nicht gerade Laut, sie haben aber Trotzdem nachgemessen, dabei kamen sogar nur 101dB raus.
    Dann musste ich das Licht durchschalten. Ich dachte jetzt sagen sie was wegen meinem Catera Standlicht. Die Kollegin sagte, das nach vorne nur weiße Leuchten zulässig sind, ihr Kollege antwortete dann, der neue BMW hat doch auch gelbes Standlicht. Also auch O.K.
    Dann kam der Heckspoiler dran. Sie sagten dann, der ist aber nicht Eingetragen. Ich antwortete, dann gucken sie mal auf der Zweiten Seite. Er hatt dann genau die Maße kontrolliert und sagte auch O.K. der erste den er anhält, wo der Spoiler eingetragen ist.
    Dann kam er zur Frontscheibe und sagte: Sie wissen, das ich ihnen dafür einen Mängelzettel ausstellen kann. Ich sagte wofür. Er meinte dann für die Aufkleber auf der Frontscheibe und holte einen Ordner über Beschriftung an Fahrzeugscheiben.
    Da stand drin, wenn eine Frontscheibe eine Serienmäßige Tönung hat, darf kein Aufkleber oder Tönstreifen angebracht werden. (Mit Tönung ist Wärmeschutzglas, Grünkeil, Blaukeil, Braunglas, Grünglas oder sonstiges gemeint. Die % der Tönung müssen auf der Scheibe stehen.)
    Seine Kollegin sagte nach knapp 30 Minuten wir müssen dann.
    Er wünschte mir eine Gute Fahrt und sagte, das die Aufkleber runter müssen.


    Was meint ihr dazu, das Frontscheibenaufkleber nicht zulässig sind?


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #2

    Du könntest ja einen damit verletzten :D Wundert mich echt, daß die nix wegen der Theke gesagt haben, bei uns werden die im Moment im Akkort abgeschraubt.

  • #3

    alles klar, alu killer spoiler auf'm heck aber der aufkleber muss runter :D HALLLOOOO geht's noch ????


    Björn ( B Vectra ) durfte seinen Alu flügel auch schon abbauen, egal eine neuer GFK flügel liegt schon bereit für den baltigen saison start =)

    6 in Reihe + Hubraum + max. Druck = :P = :D ......aus Freude am fahren :ok:

  • #4

    Fronetscheiben dürfen beklebt werden, wenn die beklebte Fläche 0,1qm nicht übersteigt und das Sichtfeld des Fahrzeugführers nicht unnötig beeinträchtigt wird. Zu Aufklebern zählen auch Pickerl.
    Das hieße ja im Umkehrschluss, das du auf getönte Scheiben keine Pickerl draufmachen darfst => stimmt aber net!
    Mache mich heut nochmal schlau!


    Gruß


    Columbo
    der INSPEKTOR

  • #8

    Die können sich auch was anstellen :( Wie Peter schon sagte, dicke Theke hinten drauf und machen dann Stress wegen ein paar Aufkleber ?( Die Jungs soll mal einer verstehen.

  • #9

    Laut § 23 StVO hast du für ausreichend Sicht zu sorgen, da sehe ich kein Problem. Andererseits können andere Spezialvorschriften genauere REgelungen ins Spiel bringen, so wie die Einschränkung, das ein eingeklebter Farbkeil bloß bis zu einer Markierung geklebt oder Aufkleber von maximal 0,1qm Fläche verklebt werden darf, wenn nicht mehr als 25% der Scheibe bedeckt werden.
    Es ist auch verboten weitere Folien (z.B. Securlux von Foliatec) auf bereits getönte Front- oder Seitenscheiben zu kleben.
    Ob es ein generelles Verbot von Aufschriften gibt weiß ich nicht, mag ich aber bezweifeln (siehe SMOG-Plakette oder AUTOBAHN-Vignette)



    Es ist weiterhin unklug ist, in deinem Sichtbereich "Opel Team Gießen" stehen zu haben, denn das kann zu deinem Nachteil ausgelegt werden, wenn es um das freie Sichtfeld des Fahrzeugführers geht (so etwa alles was die Scheibenwischer bestreichen).


    Nebenbei gesagt, hätte ich auch alle Ordner genau durchgeschaut, wenn du schon offenkundig die erteilten Platzverweise der Frankfurter Kollegen auf deinem Auto mehr oder weniger kommentierst.


    Im Zweifelsfall würde ich den unteren Schriftzug entfernen!!


    LAss dir doch von den Kollegen die REchtsgrundlage nennen, dann weißt du es ganz genau.


    Gruß


    Inspektor Columbo a.k.a. der flinke Platzverweiser! :P

  • #10

    Hallo Catera!


    Den oberen Aufkleber kannst du drauflassen, der ist so erlaubt. egal was draufsteht..


    Problem ist der untere, den der ist im Sichtfeld des Fahrers, das hat der TÜV so festgesetzt!


    Also wenn es hart auf hart kommt, wirst du den schon abmachen müssen..


    Weiß nicht mehr, wo genau, aber in irgendner Tüv-Verordnung steht drin, daß im unteren Teil der Forntscheibe generell keinerlei Aufkleber oder ähnliches angebracht seien dürfen..


    Gruß Esche

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