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#13 Werde es morgen wieder ausbauen und mal mein glück versuchen!
Hoffe nur es klappt!Glück auf
EDIT: Das bild ist ohne Worte
Als ich es auseinander hatte ist es schon zerfallenSnap: Danke aber siehst ja was passiert ist
peter: Das ist auf jeden fall länger gebraucht als wie gesagt
Gut das das Irmscher noch in der nähe lag
Und nun????????
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#17 Ist nicht ganz richtig.
Ich nehme mal an, das der erstbesitzer des Fahrwerkes dies irgendwo in einem Laden oder über Internet gekauft hat. Im Laden gekauft wird er es eventuell auch dort einbauen lassen haben damit ist Rechnung Name und Adresse sowie die Fahrzeug Daten gespeichert (entweder im Comp oder auf Papier)
Über Inet gekauft heist der Versandhandel hat ebenfalls eine Rechnungskopie und Namen und Adresse des Käufers. Diese Daten müßen aufgehoben werden solange die Garantie auf das jeweilige Teil gilt. Darüberhinaus behalten die meisten Firmen die Kunden Daten aber gerne noch ein paar jährchen langer.
In beiden Fällen benötigt man eine Einverständnis erklärung des ursprünglichen Käufer um eine Kopie der Rechnung zu erhalten.
Hoffe weitergeholfen zu haben.
Gruß
Lars -
#18 ZitatOriginal von Laser
Diese Daten müßen aufgehoben werden solange die Garantie auf das jeweilige Teil gilt.
das stimmt schon aber der Käufer ist dazu verpflichtet die Rechnung aufzubewaren und nicht der Verkäufer, zumindest in meiner Branche Ich arbeite im Teile/Zubehör und weiß wie der Hase mit den ganzen Tuningteilen und Herstellern läuft. Die Hersteller weigern sich zu 95% die Fälle zu bearbeiten wenn keine Rechnung vorliegt. Ich bin als Teilehändler nicht verpflichtet die Rechnungen von Endverbrauchern aufzubewahren- die Barrechnungen sind eh abends nach dem Kassenabschluß weg. Das läuft aber bei fast allen Zubehörläden so, das dient auch zum Schutz der ganzen Schwarzschrauber Ich kann natürlich auch große Rechnungen mit Name/Anschrift usw schreiben, die bleiben dann automatisch im System bestehen sodas ich mir jederzeit ne Rechnugskopie drucken kann aber die Kunden bestehen meistens auf eine "kleine" Barrechnung. In anderen Bereichen siehts da anders aus zb Autohäusern- die müssen Rechnungen 10Jahre aufbewahren. Wenn der Käufer eine kleine Rechnung ohne Anschrift bekommen hat und die bei der Reklamation nicht vorweisen kann, siehts leider schlecht aus.
Ich sags jedesmal: Rechnung gut aufbewahren aaaaber neeee :lehrer:
Wenn Du direkt beim Hersteller bestellst siehts auch wieder anders: Da gibts direkt von denen eine Rechnung mit allen Daten und man ist direkt bei denen in den Stammdaten aufgenommen, sodas man auch jederzeit eine Kopie ausdrucken kann. Aber viele Sachen kannste als Endverbraucher nicht direkt beim Hersteller bestellen und musst so in einen Laden dackeln und da kaufen und dann geht das oben beschriebene wieder los
So siehts aus -
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#19 Ich hatte auch eine eigne Werkstatt mit Handel daher kann ich das so sagen. Es kann keiner von Dir verlangen das du Rechnungen drei Jahre aufhebst oder sogar noch länger. Es kann immer vorkommen, das bei Umzug Renovierung oder ähnlichem was verloren geht.
Abgesehen davon Muß ja auch über jede einzelne Einnahme Buch geführt werden. D.h. aus meiner Erfahrung:
Hatte ein Prog. von G&S das Lager und Buchhaltungsoftware beinhaltete. Jede Einnahme wurde mit Datum und Artikelnummer Sowohl in der Buchhaltung als auch im Lager geführt. Darüber Hinaus wurden so Hohe Beträge wie für Fahrwerke , Felgen und so weiter per EC oder Kreditkarte bezahlt. Damit hat man als Händler auch andere Daten zur verfügung.
Und wie gesagt im zuge der Gewährleistung muß auch der Händler eine Rechnung oder die Quittung aufheben, auch wenn sie nur für die Bücher ist.Gruß
Lars -
#20 ZitatOriginal von Laser
Jede Einnahme wurde mit Datum und Artikelnummer Sowohl in der Buchhaltung als auch im Lager geführt.
läuft bei meinem Warenwirtschaftssytem alles anders.ZitatOriginal von LaserUnd wie gesagt im zuge der Gewährleistung muß auch der Händler eine Rechnung oder die Quittung aufheben, auch wenn sie nur für die Bücher ist.
wie gesagt, "kleine" Barrechnungen sind nach dem Kassenabschluß automatisch gelöscht- nur die "großen" müssen/werden automatisch vom System aufbewahrt.
Sag mir mal den Absatz im HGB wo klipp und klar steht, daß ich als Händler dazu Verpflichtet bin.
Wenn Du ihn gefunden hast, kannste mir den gern mal als PM schicken und da können wir das dann weiter diskutieren.
Wir kommen nämlich komplett vom Thema ab -
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