Versicherung kündigen

  • #1

    Gruß !


    Wende mich an euch, weil ich paar Tipps brauche wenn es um das kündigen einer Versicherung geht.
    Ist es so, dass ich bei der Kündigung schon eine neue haben muss oder gibt es da irgendwie einen Spielraum ? Wäre mein erstes Mal, dass ich sowas mache..Deshalb kenne ich mich auch nicht so gut damit aus. Ich wollte erst einmal einen Versicherungsmakler engagieren aber als der mir dann gesagt hat, was er selbst an Kohle will, ist mir der Spaß daran vergangen.


    Deshalb nehme ich die Sache in meine Hände.
    Ich habe mich zu diesem Thema schon online http://www.autoversicherung-vergleich.info/kuendigen/ schlau gemacht. Wollte aber noch paar persönliche Meinungen sammeln.


    Wer könnte mir helfen ?

    Liebe fängt dort an,wo keine Gegenleistungen mehr erwartet werden!

  • #3

    Hallo,


    ist nur teilweise richtig!
    Es gibt einige Versicherer, die die Hauptfälligkeit nicht zum 01.01. haben! Bei allen gemein ist die einmonatige Kündigungsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit. Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit der 1. Januar. Ein Blick in den Versicherungsschein bringt hier mehr Klarheit.


    @ egge: es gibt Versicherungsmakler, die inzwischen nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Die nehmen eine Pauschale vom Kunden. So scheint es bei Dir gewesen zu sein. Wieso willst Du denn wechseln? Hast Du schon mal einen Vergleich gemacht oder machen lassen. Ich würde nur wechseln, wenn ich wirklich eine sinnvolle, meist günstigere Alternative hätte. Ich hab es schon erlebt, dass die "alte" Versicherung günstiger war als die neue (vermeintlich billigere). Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist sicherlich auch sinnvoll. Ich habe ein Bauchgrummeln bei einer bekannten Versicherung, die derzeit intensiv Werbung mit diversen Auszeichnungen macht. Sie soll angeblich so günstig sein.
    Wenn Du willst, kannst mir ja mal eine PN senden.


    VG

    Omega A ex 2,6 jetzt 3,0 24V, Omega 3000 24V,
    Omega B 2,5 DTI

  • #4

    Nein, da gibt es keinen Spielraum. Die gekündigte Versicherung teilt deiner Zulassungsstelle mit, dass ab Kündigungsdatum kein Versicherungsschutz mehr besteht. Wenn du zu diesem Datum keine elektronische Versicherungsbestätigung der Nachfolgeversicherung vorgelegt hast, erhälst du umgehend ein Betriebsverbot für das Fahrzeug und die Aufforderung die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen.

  • #6

    Moin
    Heutzutage mal eben die Versicherung kündigen,kann auch schwer in die Hose gehen,das würde ich nur mit ner Nummer der neuen Versicherung machen,manch einer hat schon nach der Kündigung ohne Vers. gestanden.
    Gruß,Rainer

    Meine Opelhistorie beginnt 1969:
    2xKadett B(Schrott)
    1 Rekord A mit Miesen/Bonn Krankenwagenaufbau(Schrott)
    1x Rekord B(Schrott)
    1xKadett C Caravan(Schrott)
    1x Ascona C fährt immer noch bei meinem Neffen
    1x Astra F Caravan,fährt hoffentlich noch in Kenia,mit weit über 300000KM
    1x Omega B2,2 Automatik Caravan mit LPG,fährt bei mir seid 11Jahren heute noch mit 170000KM !!

  • #7

    @ OmegaausRhede: im Normalfall dürfte das kein Thema sein. Bei einer ordentlichen SF-Entwicklung dürfte eine Anschlussversicherung problemlos zu bekommen sein.
    Für andere Fälle sollte der Rat eines Fachmannes hinzugezogen werden. Sollte es dennoch Probleme geben, muss der Versicherungsschutz halt auf die Haftpflicht reduziert werden. Da darf der Versicherer nicht nein sagen (gesetzliche Versicherungssumme!).


    @ egge: wenn du Hilfe brauchst, sende mir bitte eine PN


    VG

    Omega A ex 2,6 jetzt 3,0 24V, Omega 3000 24V,
    Omega B 2,5 DTI

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!