Baugenehmigung für Kleingarage?

  • #1

    Hallöchen Community, Ich habe mir neulich einige Varianten der verschiedenen Garagen angeschaut und habe jetzt auch vor mir eine bauen zu lassen. Es wird def auf Eigengrundstücks gebaut und mit dem Nachbarn oder ähnliches ist auch schon alles geklärt.
    Es soll auch keine überdimensionale Garage sein, und ich frage mich wie das mit der Baugenehmigung ausschaut.
    Haben das die Bundesländer alle gleich geklärt oder..?
    Wenn muss ich da erstmals kontaktieren?


    Ich habe mich für eine Holzgarage entschieden Weill die im Winter weniger "schwitzt".


    Lasst mal einige Tipps hören.


    LG

    Liebe fängt dort an,wo keine Gegenleistungen mehr erwartet werden!

  • #2

    Moin Moin


    also es läuft folgendermaßen ab.
    Du kontaktierst das örtliche Bauamt und lässt dich da mal schön beraten. Und das ist schon alles. :)
    Die verschiedenen Bundesländer haben das unterschiedlich geregelt, also musst du einfach mal in deiner Gemeinde nachfragen was dort Sache ist.


    Ich persönlich habe mir vor einigen Wochen ein Carport bei Butenas bauen lassen


    https://www.butenas.de/holzgaragen.html
    Als ich die kontaktiert habe, haben die mich auch gleich darauf aufmerksam gemacht. Mit der Stadt muss man das geregelt haben, kommt man nicht drum herum. Liebe Grüße

    Träume Dein Leben, bis du aufwachst. Dann beschwere Dich bei dem, der Dich geweckt hat.

  • #3

    Größe, Lage und Gebäudeklasse sind hier ausschlaggebend. Ist bei Euch ein Bebauungsplan vorhanden? Das könnte ebenfalls zu Einschränkungen führen. Die Zustimmung der Nachbarn (z.B. auch über Baulasten) sind notwendig, wenn Du im Grenzbereich baust.


    Es gibt ein bundesweites Baugesetzbuch und darunter noch länderspezifische Vorschriften. In Niedersachsen haben wir die Niedersächsische Bauordnung.


    Würde mich dem Vorredner anschließen, besorge Dir einen Lageplan, zeichne grob Dein Vorhaben ein und geh' zum Bauamt.


    Grüße
    Micha

    Alltag: 94er Calibra 2.0 8V
    Schönwetter: 90er Camaro RS Targa 5.0 TBI
    auf H: 84er Manta B GT/E 2.0E

  • #4

    Moin
    Jedes KAff hat in D eine eigene Bauvorstellung,ich schreibe extra nicht Ordnung,denn es kommt immer auf den Beamten/in im Amt an,was+wie gebaut werden darf.
    Und es ist stark abhängig,in welcher Laune der Amtmann ist,Montags würde ich da nie hingehen!!Ich selbst habe schon die dollsten Dinger gebaut,aber alles war immer abhängig,wie der Amtmann einem gesonnen ist,was man nie sagen sollte:der sowieso hat das auch so bauen dürfen,dann ist oft sofort ENDE!
    Gruß,Rainer
    Schön ist auch,wenn man beim ersten Mal vielleicht schon mal was auf Papier gezeichnet hat,das klärt den Überblick für den Amtmann,idealerweise vielleicht noch ein Luftbild aus Google Maps!

    Meine Opelhistorie beginnt 1969:
    2xKadett B(Schrott)
    1 Rekord A mit Miesen/Bonn Krankenwagenaufbau(Schrott)
    1x Rekord B(Schrott)
    1xKadett C Caravan(Schrott)
    1x Ascona C fährt immer noch bei meinem Neffen
    1x Astra F Caravan,fährt hoffentlich noch in Kenia,mit weit über 300000KM
    1x Omega B2,2 Automatik Caravan mit LPG,fährt bei mir seid 11Jahren heute noch mit 170000KM !!

  • #5


    Es gibt die von mir genannten Gesetze und gegebenenfalls, wie gesagt, einen Bebauungsplan vor Ort. An diese Vorschriften hat sich der Mitarbeiter des Bauamtes zu halten. Tut er das nicht, steht dem Bauherrn ja der Rechtsweg offen. Bei Behördenwillkür sollte man sich wehren.



    Vollkommen falsch. Es gibt einen Gleichbehandlungsgrundsatz, auf welchen man sich durchaus in der Argumentation beziehen kann!



    Wie gesagt, das Vorhaben sollte grob aber maßstabsgerecht in einen ordentlichen Lageplan eingezeichnet und zum ersten Beratungsgespräch mitgebracht werden. Eine wilde Zeichnung ohne Maßstab in einen Google-Maps-Ausdruck bringt Dich nicht weiter.

    Alltag: 94er Calibra 2.0 8V
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    auf H: 84er Manta B GT/E 2.0E

  • #6

    Moin Micha
    Ich schreib nur:Glaube versetzt Berge!
    Schönes WE,Rainer

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  • #7

    Moin Rainer,


    mit Glaube hat das nicht viel zu tun. Baue gerade selber und habe beruflich damit zu tun. Rund um dieses Thema herrschen einfach zu viel gefährliches Halbwissen und Stammtischweisheiten.


    Grüße
    Micha

    Alltag: 94er Calibra 2.0 8V
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    auf H: 84er Manta B GT/E 2.0E

  • #8

    Moin
    ich hab auch schon gebaut,und schreibe ausschliesslich aus eigener Erfahrung,ich weiß ja nicht wie alt Du bist+Deine Lebensweisheiten herhast,
    ich hab jedenfalls schon 1964 meine ersten Erfahrungen mit dem Bauamt gemacht,Abriss des Familien Rohbungallows.
    Gruß+nix für ungut,Rainer

    Meine Opelhistorie beginnt 1969:
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  • #9

    Das beste in diesem Falle ist es wirklich das Bauamt direkt anzusprechen.........Grenzabstand.........Größe der Wand auf Grenzbebauung.....kann in jeder Gemeinde anders ausfallen........meine Wand steht z.B auf der Grenze zum Nachbar und darf nicht größer als 24 Quadratmeter sein......da ich die Garage nun gewerbebedingt vergrößern werde darf ich diese Wandfläche nicht vergrößern
    Ich verlänger zwar die Garage bleibe aber 3m (Vorgabe) vom Nachbar wech.....fertig ist der Rettich


    Ohne Architekt und eine ordentliche Statik wird das (nur am Rande gesagt) aber nichts.......wenn dies alles bereit liegt steht einem verkürzten Verfahren der Baugenehmigung nichts mehr im Weg
    Meist darf man dann schon nach ein paar Tagen ohne weiteres anfangen zu klimpern

  • #10


    So unterschiedlich kann es sein. Bei uns (südliches Sachsen-Anhalt) braucht man ausdrucklich keine Genehmigung für einen Carport, zumindest wenn er eine festgelegte Größe nicht überschreitet (die Maße habe ich gerade leider nicht im Kopf).

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