Hi,
ZitatAlles anzeigenOriginal von aldi
Hi!
Das ist korrekt, die vorderen Scheiben dürfen getönt werden, wenn maximal 5-10%( glaub ich) Licht herausgefiltert wird und die Scheiben getaucht werden (Folie ist grundsätzlich nicht zulässig).
Wenn der Absorptionsgrad der Scheiben in Ordnung ist, dann kann das ohne Probleme eingetragen werden. Da die Verkehrskasperei von solchen Sachen aber idR mangels Fachwissen keine Ahnung hat, sperren die das Fahrzeug erstmal. Wenn die Prüfer alles richtig gemacht haben bekommst Du dein Auto ohne Probleme wieder.
Die Cops werden leider mittlerweile vorsichtig, da es in letzter Zeit häufig vorkommt, dass von einigen Prüfern nicht legale Eintragungen gemacht werden bzw. gefälschte Gutachten im Umlauf sind.
Viel Glück!
ja ne ist klar omega hat schon ne Serientönung von 23-25% also ist da nix mit Tönen
hier mal nen Auszug aus dem Autoglaserforum
ZitatAlles anzeigenFolien,Lacke,vordere Scheiben !!!
Das wichtigste vorweg: Es existieren keine Folien oder Lacke, die man legal auf eine übliche,leicht grün oder blau getönte, vordere Seitenscheibe oder Frontscheibe aufbringen kann. Jede Art von zusätzlicher Tönung dieser Scheiben ist definitiv unzulässig und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis (Versicherungsschutz!!) des Fahrzeuges.
Eintragungen durch TÜV,DEKRA usw. machen die Sache nicht legal.
Für Lacke gelten die selben Bestimmungen wie für Folien, nämlich die Richtlinien für Autoglas. Es gibt derzeit keine Genehmigung durch das KBA für das lackien (tauchen) von vorderen Seitenscheiben oder Windschutzscheibe.
Erlaubt ist lediglich eine klare Sicherheitsfolie auf klarem Glas.
Hierbei muß dann zusätzlich eine Abnahme durch TÜV erfolgen, die die optische einwandfreie Anbringung bestätigt
Weiterhin gibt es keine Gutachten über irgendeine Tönung der Scheiben mit Lack.
Denn das müßte beim KBA hinterlegt sein, aber darber gibt es nix, nochnichtemal ein Antrag auf Prüfung.
Aber wenn es ja der TÜV in Berlin gemacht hat, dann besorg das doch mal