Schon wieder Scheibentönung

  • #11

    Hi,



    ja ne ist klar :) omega hat schon ne Serientönung von 23-25% also ist da nix mit Tönen :)



    hier mal nen Auszug aus dem Autoglaserforum




    Weiterhin gibt es keine Gutachten über irgendeine Tönung der Scheiben mit Lack.
    Denn das müßte beim KBA hinterlegt sein, aber darber gibt es nix, nochnichtemal ein Antrag auf Prüfung.
    Aber wenn es ja der TÜV in Berlin gemacht hat, dann besorg das doch mal :D

  • #13

    Hab grad mal kurz meinen DEKRA-Menschen genervt.
    Laut seiner Aussage ist die (sehr geringe) Tönung an den Front- und vorderen Seitenscheiben zulässig, wenn sie einen Bestimmten Grad nicht übersteigt. Die Durchlässigkeit der Tönung muss mit einem lichttechnischen Gutachten nachgewiesen werden (ca. 1000€).
    Damit ist eine Eintragung dann möglich.

  • #14


    MarcusOCT hat aber recht!


    An den vorderen Seitenscheiben muß eine Lichtdurchlässigkeit von 75% bestehen... alles was geringer ist darf nicht mehr im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.
    Die Serientönung der Seitenscheiben erreicht bereits diese 75% und somit ist jede weitere Tönung nicht erlaubt!

  • #15

    Ich sag doch das gleiche! Tönung ist zulässig, wenn in bestimmten Rahmen. Wenn die Serienscheiben schon 75% haben, kann logischer weise keine Tönung mehr dazukommen. 75% Durchlässigkeit entsprächen ja 25% Absorption (Ich war vorher sogar von weniger ausgegangen.

  • #16

    Hi,
    ich habs ja schonmal in nem anderen Thread gesagt, daß die Eintragung nicht das Papier wert ist, wenn die Rennleitung es für nichtig erklärt ;) Gegen das nötige Trinkgeld bekomm ich auch alles eingetragen :D Es musste ja mal einen hier treffen und es ist echt keine Schadenfreude aber ich finds gut (sorry Snap), daß es mal soweit gekommen ist. Ich hoffe das es sich so einige Klugscheisser mal zu herzen nehmen ;)


    Wie Marcus schon sagte, der Omega ist vom Werk aus schon getönt und mit Folie der Fluten usw wird der erlaubte Prozentsatz überschritten das ist nunmal Fakt- Gutachten hin oder her.

  • #17

    Hallo Gemeinde, Hallo Snap!


    Erstmal tut es mir Leid das Dir sowas zum 2.mal in einem geringem Abstand wiederfährt!


    Stehe hier auf Snap's Seite, weil man ja wohl davon ausgehen kann wenn einem sowas eingetragen wird auch zulässig ist! Dazu kommt ja noch hinzu das er die Sache ja schon insgesamt 3mal (glaub ich) hat eintragen lassen!
    Andere Seite, es kann ja auch keiner abstreiten das es Gewisse Fahrzeuge mit tönung vom Werk (meine hiermit noch kräftiger als Standard) gibt. Warum dürfen diese denn das legal obwohl es ja eigentlich überhaupt nicht zugelassen sein soll??
    Die Zeiten mit TÜV bestechen ist schon lange her!
    Und somit finde ich das unfair!!


    Denk mal soviel wird auf Dich nicht zukommen, weil Du ja Deinen Pflichten nachgekommen bist!


    Gruß Golden,
    Viel Glück

  • #18


    Weil die Werksmässige Tönung eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens75% hat ;)
    Es ist nun mal verboten die voderen Scheiben zusätzlich zu tönen- genau wie die Unterbodenbeleuchtung, Aluheckflügel, Xenonumbau ohne autom. LWR usw usw.
    Die einen haben Glück und kommen damit durch und andere eben nicht- verboten ist es trotzdem.

  • #19

    sogenanntes Glas Coating ( fluten mit farbe ) ist eintragungsfähig, wenn besondere %-werte an lichtdurchlässigkeit eingehalten werden.


    das tönen der vorderen scheiben mit folie ist einzig aus dem grund nicht erlaubt, weil das bruch- und splitterverhalten der scheibe beeinflusst werden kann.



    ps: in der flash haben sie mal einen bericht über dieses glas coatung gebracht. die tönen und tragen dann ein.


    da ein polizist kein technischer sachverständiger im eigentlichen sinne ist ( hat ja keine ATR auf lichtdurchlässigkeitsprüfung etc ) solltest du dir sofort einen anwalt nehmen und versuchen druck zu machen.


    desweiteren würde ich mich auf die suche nach verfahrensfehlern machen.....und zwar genauestens....die beamten haben vollständige dienstkleidung ( auch mützen ) zu taregn, ausser es ist gefahr im verzug, ansonsten alle protokolle prüfen lassen.


    deutschland ist ja ein rechtstaat und darauf kann man sich quasi ausruhen.


    da dir eine amtliche stelle das eingetragen hat, musst du dich nicht veräppeln lassen und ein "nicht-fachmann" in grün verursacht dir kosten.....wir haben das hier schon mit fahrwerken, felgen und anderen sachen durch.......aber auf jeden fall anwalt nehmen und auf entstandene kosten klagen.








    wäre ja noch schöner, wenn jeder grüne die gesetze nach seinem gutdünken auslegt.....

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