Hallöchen,
lese mich hier schon etwas länger ein und hab mich nun dazu durchgerungen mich zu registrieren und mein Anliegen hier zu veröffentlichen.
Hab mir letztens einen Omega B MV6 als Limosine relativ günstig erworben, allerdings mit dem Wissen eines Schadens. Eine Diagnose einer Opelwerkstatt lautet: "Schaden an der Zylinderkopfdichtung".
Ich wollte jetzt warten mit dem anmelden des Wagens, bis der Schaden behoben ist. Finanziell muss im Moment woanders Priorität gesetzt werden. Dennoch meinte ein Kollege von mir, das Auto könne man trotz Schaden an der Zylinderkopfdichtung dennoch fahren, man müsse nur ab und zu "Wasser nachkippen".
Ist da was dran? Oder können hierdurch gravierende Folgeschäden entstehen?
LG Kevin