Ich habe eine Anzeige erhalten...

  • #1

    Mahlzeit,


    ich bin im Urlaub (Spanien), mein Schwager fährt derzeit meinen Opel Corsa B 1,4l.
    Dieser wurde heute von der Polizei in Mettmann angehalten und es wurde eine Lautstärkemessung durchgeführt.


    Bei 2000 touren wurden 101db gemessen. Es ist aber alles Eingetragen und vor kurzem hatte er noch Tüv bekommen.


    Ist das so rechtens???


    Anzeige und Mängelkarte!!!

  • #2

    Ja, ist es.


    Gerade bei solchen Sachen zählt die "neuesete" Messung. Wenn die Polizei dass so Ermittelt, spielt der TÜV keine Rolle.... (Du kannst ja was verädert haben, Die Anlage hat sich Verändert..u.s.w)


    LG

    Gott erschuf die Welt...... -Adam erschuf den OPEL...!


    OMEGA - Gibt es Alternativen ???

  • #4

    Anzweifeln hin oder her,....was muss ich den jatzt machen?
    Mängelkarte......was soll ich damit, ist doch kein Mangel! ?(

  • #5

    Naja, ich weiss nicht genau, wie laut ein Fzg maximal sein darf, aber wennst ne Anzeige und ne Mängelkarte bekommen hast, wird es wohl zu laut sein. Ergo musst Du dafür sorgen, das es wieder leiser ist, also neue Anlage verbauen, oder die Serienanlage, oder was des Ding halt leiser macht. Und dann glaub innerhalb ein oder zwei Wochen wieder bei der Polizei vorführen, da ists egal bei welcher Dienststelle innerhalb der BRD.

  • #7

    fahre einfach zum tüv hin wo die anlage eingetragen wurde,und ausserdem die polizei darf nicht alles bemängeln


    oder still legen, wenn ein gutachter was die tüv futzis sind die anbauteile begutachten und das für ok finden dann ist es so, was dann die beamten sagen spielt keine rolle,


    also zum prüfer hin abstempeln lassen und zu den bullen vorzeigen mit dem satz das die anzeige zu unrecht ist,sie sollen sich doch mit dem tüv in verbindung setzen ,das ist nicht deine aufgabe ,sondern die des tüvs dafür sind dieses da um anbauteile zu begutachten und eizutragen wenn es ok ist,


    sollte aber die anlage zb schon 1-2 jahre schon montiert sein ,kann es natürlich sein das dieses von innen sich auflöst und lauter werden kann

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #8

    wichtig ist auch wie gemessen wurde! zb zwischen den häusern (schallt extrem dadurch lauter) ist tdie messung nichtig! heist nicht gültig!


    die genauen richtlinien kann ich dir jetzt leide rnicht sagen!


    was hat er denn unterm corsa verbaut für ne anlage??
    weil nen 14er mit 101 db ist schon ordendlich!


    ich weis von meinem quad (350cc 2zylinder 2takt) das da beim guten prüfer 98 db drin sind... dieses ist schon arg laut!


    von den db werten glaub ich nicht das nen auto mehr eingetragen bekommt...


    greetz sascha

  • #9

    Also das ist schlichtweg Blödsinn, sorry. Nur weil es der TÜV ist, heisst das nicht, das alles, was die eintragen, korrekt ist. Die Polizei hat sehr wohl das Recht, Mängel, die vorhanden sind, zu bemängeln, bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs. Im Zweifel muss ein Gutachter eingeschalten werden. Eine Anlage kann ausserdem, wie Du selber schreibst, mit den Jahren lauter werden, ließt man ja öfter von den alten Bastuck Anlagen. Die Anzeige wird ausserdem nicht so einfach gelöscht.

  • #10

    LAss das mal durch den Tüv erneut checken.



    Ich hatte es früher zu meinen wilden Zeiten nicht nur einmal das die Trachtengruppe mir Mängelkarten verpasst hat und der Tüv anschließend zu dem Schluss gekommen ist das alles i.O. war.


    Wenn der Sachverständige ( Tüv Prüfer ) sagt bzw bescheinigt das alles i.O. ist kann die Polizei ihre Anzeige in die Tonne hauen.


    Mancher Prüfer ist auch ziemlich allergisch gegen Polizisten die glauben Sachverständig zu sein.

    ***********Vegetarisches Essen schmeckt am besten wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt******************

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