Letzter Erste Hilfe Kurs?
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#12 Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person
Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt, jedoch ohne sich
selbst oder anderen unzumutbar zu schaden. Wer das nicht tut, macht sich der Unterlassenen Hilfeleistung Strafbar, dies hat Straf- als auch Zivilrechtliche folgen. Die nur mal als Info, ich habe im vergangenen Jahr einen kompl. neuen EHK besucht, zudem habe ich vor einigen Monden einen Rettungssanitäterschein gemacht.Als leihe ist man dazu verpflichtet den Rettungswagen bzw die Polizei zu rufen mehr nicht. Anderst sieht es da wieder aus wenn man Sani etc. ist da muss mans wissen
Mein letzer erster Hilfekurs ist 1 ja her als ich meinen Rettsan beim Bund aufgefrischt hab.
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#13 Will das nicht weiter vertiefen(gehört vll nicht unbedingt hier her), aber das ist leider nicht richtig.
Zitat: Unter Erster Hilfe versteht man von JEDERMANN durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt/Rettungswagen) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, in Not geratenen oder
hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach
zuzumuten ist (vgl. § 323c Strafgesetzbuch).
Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung dann, wenn für den Helfer durch
die Hilfeleistung eine definierbare Gefahr besteht oder wenn andere
wichtige Pflichten vernachlässigt werden, dabei sind jedoch die
Rechtsgüter Leben und Gesundheit zu beachten. Hilfe
leisten muss er auch dann nicht, wenn die Person die Hilfeleistung
verweigert, ablehnt oder wenn eindeutige Zeichen auf den Tod hinweisen
(z. B. totale Zerstörung der lebenswichtigen Organe: Hirn, Herz und
Lunge und auch bei der sichtbaren und riechbaren Verwesung).Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig.
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#16 Früher war ich Ersthelfer-Ausbilder im Tauchbereich, also immer auf aktuellem Stand.
Vor zwei Jahren hab ich aber zum Ende der Ausbilder-Tätigkeit einen Ersthelfer-Kurs in unserer Firma besucht, denn es sind doch immer einige Sachen, die jeder Ausbildungsverband etwas unterschiedlich handhabt, trotz aller Standardisierungen...Bye,
Derk -
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#17 meiner auch das letzte mal als ich den lappen gemacht hab.. klar auffrischung ist immer gut..beruflich sowieso pflicht.. aber auch nach 10 jahren oder 15 jahren weis ich wie ich ne Reanimation oder ne stabile seitenlage zu machen habe... verbände anlegen etc...dafür muss man nicht auffrischen...
in allen anderen situationen wo verbände anlegen übersteigt muss da sowieso der sani dann dran.. bis er da is zumindest
hatte vor ein paar jahren das ich an ne Unfallstelle mit meiner frau gekommen bin..waren die ersten ...Motorradfahren hatte sich auf die straße gelegt...konnte sich nicht bewegen...in solchen situationen...was willst machen ausser verband anlegen...Helm darfst auf keinen fall abnehmen zwecks genickbruch etc...
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#19 Die Meinungen zum Thema Helm gehen da doch recht weit auseinander. Das ist bei jedem EHK anders.
Auch die stabile Seitenlage wurde bei meinem letzten Kurs nicht mehr behandelt, da sie im Ernstfall eh keiner mehr kennt bzw richtig macht. Hauptsache der Verletzte liegt mit dem Mund leicht nach unten und der Kopf ist überstreckt.Noch ne kleine Anmerkung zum Thema Erste Hilfe Pflicht:
Klar kann sich jeder rausreden wenn er Angst um seine eigene Gesundheit hat. Da wird vermutlich auch kein Richter ein gegenteiliges Urteil fällen. Jedoch sollte es selbstverständlich sein, verletzten oder in Gefahr befindlichen Personen zu helfen. Man ist selber schneller in so einer Situation als man denkt. Und da hofft man doch auch , daß einem selbst oder anderen beteiligten Personen,geholfen wird. -
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