Hallo Freaks,
erstmal möchte ich erwähnen, dass ich nicht genau wußte in welche Rubrik ich mein Problem erläutern sollte,
daher habe ich dieses gewählt, da es sich eigentlich um eine Rechtliche Frage handelt.
Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich um Nachsicht
Nun zum Problem:
Meine Töchter (3,5) hatten am Dienstag und MIttwoch jeweils eine IHren Geburtstag gehabt und wir haben auch super schön mit der Famile
Kaffee und Kuchen genossen. Heute wollten wir mit zwei Autos und acht Kindern zur Tanzschule feiern. Also:
Frau und 4 Kinder mit Kindersitzen im 99er Astra G/CC (Beifahrerairbag NICHT ausschaltbar) sowie
Ich mit 4 Kindern im 99er Omega B (Beifahrerairbag NICHT ausschaltbar)
Prompt, steht Schwiegervater da und erklärt:
Ist der Beifahrerairbag NICHT ausschaltbar ist vorne ein Kindersitz NICHT ERLAUBT, da
extreme Quetschungen im Falle des Falles geschehen können. Weiterhin entfällt der 5. Sitzplatz, es dürfen im Fond nur
zwei Kindersitze angebracht werden (obwohl der mittlere Gurt auch ein drei-punkt gurt ist)
Also, er recht ....ich ruhe!
Also Frau und drei Kinder im Astra, Schwiegermutter mit drei Kinder im Qashqai und Schwiegervater mit zwei Kinder im Vectra C
Ich??? Genervt zu Hause geblieben und bitte euch um Hilfe.........Danke dafür
Hat der Arsch jetzt Recht oder steh ich im Wald.......hat da jemand einen Text ( fuzzi vielleicht----du findest ja immer so was )