Anzahl Kindersitze

  • #1

    Hallo Freaks,


    erstmal möchte ich erwähnen, dass ich nicht genau wußte in welche Rubrik ich mein Problem erläutern sollte,
    daher habe ich dieses gewählt, da es sich eigentlich um eine Rechtliche Frage handelt.
    Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich um Nachsicht


    Nun zum Problem:
    Meine Töchter (3,5) hatten am Dienstag und MIttwoch jeweils eine IHren Geburtstag gehabt und wir haben auch super schön mit der Famile
    Kaffee und Kuchen genossen. Heute wollten wir mit zwei Autos und acht Kindern zur Tanzschule feiern. Also:
    Frau und 4 Kinder mit Kindersitzen im 99er Astra G/CC (Beifahrerairbag NICHT ausschaltbar) sowie
    Ich mit 4 Kindern im 99er Omega B (Beifahrerairbag NICHT ausschaltbar)


    Prompt, steht Schwiegervater da und erklärt:


    Ist der Beifahrerairbag NICHT ausschaltbar ist vorne ein Kindersitz NICHT ERLAUBT, da
    extreme Quetschungen im Falle des Falles geschehen können. Weiterhin entfällt der 5. Sitzplatz, es dürfen im Fond nur
    zwei Kindersitze angebracht werden (obwohl der mittlere Gurt auch ein drei-punkt gurt ist)


    Also, er recht ....ich ruhe!


    Also Frau und drei Kinder im Astra, Schwiegermutter mit drei Kinder im Qashqai und Schwiegervater mit zwei Kinder im Vectra C


    Ich??? Genervt zu Hause geblieben und bitte euch um Hilfe.........Danke dafür



    Hat der Arsch jetzt Recht oder steh ich im Wald.......hat da jemand einen Text ( fuzzi vielleicht----du findest ja immer so was :D )

  • #2

    soweit wie ich weiß,
    darf ein kindersitz nur bei ausgeschalteten airbag auf der beifahrerseite sich befinden,
    da gibt es meist sogar aufkleber im beifahrerbereich die darauf hinweisen das die benutzung eines kindersitzes nur bei ausgeschaltet airbag zulässig ist.
    also bei babyschallen (wo das kind verkehrtherum im auto sich befindet istes definitv so, bei ner sitzschale (sitzerhöhung) weiß ich es auch nicht definitiv

  • #3

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kindersitz


    vorne sind nur in fahrrichtung montierte Sitze zulässig ! Also keine Maxi Cosi etc. pp.


    Kindersitz im Fahrzeug


    § 21 Absatz 1 a Straßenverkehrsordnung (StVO): Dieser trifft folgende Aussage: "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind."


    Auf dem vorderen Sitz (Beifahrersitz) dürfen Sie ein Kind im Kindersitz mitnehmen, wenn dieser mit Gurt ausgerüstet ist.


    Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen (Blickrichtung des Kindes nach hinten) für Kinder nicht angebracht sein
    (§ 35a (8) Straßenverkehrszulassungsordnung)
    Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muß dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, daß er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist.


    Der auslösende Airbag beschleunigt den Kindersitz, zusätzlich zu den durch den Unfall wirkenden Kräften, und verringert dadurch die eigentliche Schutzwirkung, sondern führt im Gegenteil zu einer erhöhten Verletzungsgefahr des in diesem Kindersitz beförderten Kindes.


    Quelle Polizei NRW

  • #4

    So schauts aus.
    Babyschale+ aktiver Airbag = Nein
    Kindersitz (mit eigenem Gurt)+Airbag= erlaubt
    Kindersitz (Sitzerhöhung)ohne eigenen Gurt+Airbag= nicht erlaubt, da vorne mit dem Fahrzeuggurt anschnallen erst ab 1.50m bzw 12 Jahre alt erlaubt ist. Dies schliest diese Kombination also aus.


    Davon unabhängig ist immer die Anleitung vom Sitz zu lesen. Manche Hersteller geben keine Freigabe für Sitze trotz integrierter Gurte.


    Wenn so ein Tyrannentransport stattfindet, den Beifahrersitz so weit wie möglich nach hinten schieben. Dann erreicht der Airbag sein Ziel kaum noch.


    Hinten spricht nichts gegen 3 Sitze, sofern diese nach Herstellerangaben befestigt werden können (z.B Dreipunktgurt). Wenn der Sitzhersteller auch eine Befestigung durch einen Beckengurt zulässt, spricht auch dann nichts dagegen.


    Nachtrag: Y Y Y Y Y ;)

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

    2 Mal editiert, zuletzt von Fuzzy ()

  • #9

    kann mich meinen vorrednern nur anschließen mit den kindersitzen und airbag systemen die man nicht abschalten kann,


    aber so ein caravan ist auch nicht grade sehr groß, mein astra g caravan da passt grade mal der kinderwagen rein, und das wars auch, nix mit einkauf in den kofferaum werfen, alles dann auf der rücksitzbank,
    und ich will nicht wissen wenn das 3 kind kommt wo wir dann den 2 kinderwagen hin tun, auf's dach wäre im winter wohl schlecht, deswegen meine lösung, sobald ein 3 kind kommt wird ein t5 oder ein viano gekauft!
    natürlich werde ich meine opel's behalten, aber der bus wird dann der kindertransporter sein

  • #10


    Du kannst doch einen Astra net mit einem Omega vergleichen oO also ich könnte 3 Kinderwägen inkl. einkauf in meine Omme stopfen

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