(Kleiner Unfall ) Wenn Vw-fahrer Rückwärts fahren!

  • #21

    Und dann ist der Totalschaden gewiss erreicht...


    Abtretungserklärung? Was soll das denn?


    Ich sags nochmal: Lass dich anwaltlich beraten! In Versicherungsfällen würde ich nichts anderes mehr machen. Die Versicherungen versuchen leider immer öfter, Geschädigte mit einem Almosen abzuspeisen.

  • #22

    Mahlzeit


    Abtretungserklärung heist, Das deine Werkstatt oder der Tüv in dem Fall ,die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen.

  • #23

    Das mit der Abtretungserklärung ist ok, hast dadurch für das Gutachten keine Kosten, denn der Gutachter holt sich seine angefallenen kosten bei der Versicherung vom Schadensverursacher.

  • #25

    So ein Blödsinn ! Laß ein Gutachten erstellen ab zur Versicherung damit und gut ist die Laube.
    Altes Auto und Bagatellschaden !!!!!!!!! Wenn jeder Ochse wegen sowas zum Anwalt geht dann
    gut nacht Deutschland. So treibt man die Versicherungsprämie in die Höhe. :evil:

  • #26

    Da fragt sich, was der größere Blödsinn ist. Daß Versicherungen immer mehr versuchen, Zahlungen zu ihren Gunsten nach unten zu drücken dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Daß die Beiträge so oder so steigen ist auch nichts neues. Also warum soll man dann bei einem erlittenem Schaden auf sein Recht und u.U auch auf zustehendes Geld verzichten?
    Klar handelt es sich um ein "altes" Auto. Ein GT wäre z.B noch älter. Müsste man da dann deiner Meinung nach am besten ganz auf eine Schadensregulierung verzichten? Die meisten, die ein älteres Fahrzeug fahren, fahren dies, weil es ihren möglichen Finanzen entspricht. Von daher haben die wenigsten was zu verschenken.
    Der Begriff "Bagatellschaden" ist auch eher unangebracht, zumal dieser von einem Laien nur schwer zu erkennen ist. Von daher ist er in der Rechtsprechung auch nicht eindeutig definiert.


    Und Leute, die sich anwaltlich beraten lassen als OCHSEN zu bezeichnen ist wohl auch nicht angebracht.

  • #27

    Du hast ein verdammt großes Mundwerk hier im Forum !
    Fühlst dich bei jedem mißt gleich angesprochen ?
    Geht es hier um ein seltenen GT oder eine Massenware als Omega der keinen
    großen schaden erlitten hat ? Laß einfach mal die Kirche im Dorf.
    Es ist ein Bagatellschaden zumal das Auto noch Fahrtüchtig ist.
    Ich weiß ja nicht mit welchen Verischerungen du zu tun hast aber so wie du
    schreibst ist es kein Wunder das du du mit selbigen wohl schon Ärger hattest.
    Kenne keine Versicherung die sich bei der Summe anstellt !
    Und jetzt laß gut sein es nervt echt mit deiner Agressiven und Arroganten Art hier im Forum.

  • #28

    Naja, wer hier ne große Klappe hat, dürfte klar sein...


    Als Bagatellschäden gelten (auch ohne direkte Urteile) im allgemeinen Schäden bis 750 Euro. Da kommt er locker drüber. Und strenggenommen ist das Fahrzeug mit einem defekten Scheinwerfer, sofern er nun lose ist, nur noch bedingt fahrtüchtig.


    Ich fühle mich nicht bei jedem Mist gleich angesprochen. Da ich dem TE aber auch zum Anwalt geraten habe, darf ich mich wohl auch von deiner Antwort angesprochen fühlen.


    Und nochmal: Wie groß der Schaden wirklich ist, wird ein Gutachter klären können. Da weder ich noch du den genauen Zustand des Fahrzeugs kennen, ist es durchaus möglich, daß der Zeitwert zu niedrig angesetzt wird.


    Und ja, ich hatte schon 2mal Ärger mit einer Versicherung. Und ich bereue es, daß mir damals niemand zu einem Anwalt geraten hat, bzw ich nicht wusste, daß dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt worden wäre. Auch sind mir genug andere Fälle bekannt, bei denen die Versicherungen nur die durch das Gutachten bezifferten Schäden beglichen haben. Ausgaben der Geschädigten zahlen die Versicherungen in den wenigsten Fällen von sich aus.


    So, nun abschliesen noch einen kleinen Tip für dich: Wenn du meine Beiträge für agressiv und arrogant hältst, ignorier mich doch einfach. Ansonsten finde dich mit meiner offenen und ehrlichen Art ab.

  • #29

    Die Erhöhung der Vers.-Prämie geht doch nur den Unfallverursacher was an, was soll einen das jucken, hätte dieser aufgepasst, wäre hier auch diese Diskusion nicht. Ich pers. bin nicht ein "ichrennsofortzumanwalt" Typ, sollte der schritt aber unvermeidlich sein, scheue ich diesen nicht, ganz klar. Was die Schadenshöhe angeht, ist das hier anhand der Bilder eher Spekulativ anzusehen, aus diesem Grund habe ich mich auch nicht an Zahlendrehereien hier beteiligt.


    Mir ist vor einigen Wochen ebenfalls einer ins Auto gefahren, ich selber hätte den Schaden nicht soooo hoch eingeschätzt, aber nach dem Gutachten kam dann die Ernüchterung, Totalschaden - Schadenshöhe 8000 Euronen, alles innerhalb 2-3 Wochen mit der Vers. abgehandelt, Zahlung erfolgte-bis auf abzüglich Restwert ( 50 Euro :wacko: )- zu 100%, alles ohne Polizei, RA und was weiss ich, ergo, es ist nicht immer alles Böse und man muss nicht immer die Flinte auspacken.

  • #30

    de.picco meint eher die Regioklasse und Typklasse und da hat Hesse recht .Die geht jetzt frür VW fahren evtl wiederHoch :) für die Omme fahrer nur wenn ihr Unfälle baut an denen ihr Schuld seid :P

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