(Kleiner Unfall ) Wenn Vw-fahrer Rückwärts fahren!

  • #31

    So, da bin ich mal wieder!


    Gutachten ist fertig!
    Und wie Ihr schon geschrieben habt ist es ein Wirtschaftlicher Totalschaden!
    Reparaturkosten lägen bei 2.481,25€
    Wiederbeschaffungswert 1.600,oo€
    Restwert 50,00€


    was meint Ihr dazu??
    mfg Jens

  • #32

    So viel zum Thema Bagatellschaden...


    Erstmal eine Frage: Hast du die Möglichkeit, ihn selbst zu reparieren? Falls nicht, kannst du evtl von der 130% Regelung gebrauch machen: http://www.unfall-recht.de/pageID_2535202.html


    Mit gebrauchten Teilen (idealerweise in deiner Farbe), dürfte der Schaden recht günstig zu beheben sein. Die Frage ist hierbei, was deine Airbaglampe zwischenzeitlich macht bzw woher dieser Fehler kommt.


    Mach dich auf jeden Fall schlau, wie es mit einem Leihwagen aussieht. Der steht dir bei einer Reparatur auf jeden Fall zu, bei einem Totalschaden (und einem Erwerb von einem anderen Fahrzeug) normalerweise auch. Hier gibts aber spezielle Regelungen.


    Meinen Tip wiederhole ich jetzt nicht mehr, sonst muss ich mir wieder dumme Kommentare anhören. :D

  • #33

    Ja, das bekomme ich alleine wieder gerade...
    Habe ja auch einen Schlachter bei mir stehen, nur leider in der falsche Farbe!


    Lass mich mal Raten dein Tipp ist eine Anwalt!?! :D


    Wollte jetzt erstmal schauen was von der Versicherung kommt, einen Anwalt kann ich laut Gutacher jederzeit hinzu ziehen.... was werde ich denn bekommen wenn ich das Auto selbst Instandsetzte?
    mfg Jens

  • #34

    mahlzeit


    Kassier die 1550 € und gib dich zu frieden. Wenn du doch nen Schlachter hast bring die teile zum lacken und bau sie selber drann .Dann hast noch +- 1000 € für Spielerreien :P

  • #35

    Hmm, deine + - Rechnung liest sich gut, entspricht nur leider nicht der Realität( selbst wenn man nen Schlachter hat), ausser man hat nen Lackierer als allerbesten Freund oder die Teile evtl. mit viel Glück auch noch in Wagenfarbe hat, Sorry. Zu den 1550 gesellen sich eigentlich in der Regel das ausfallgeld dazu, Sprich die Tage für nen Leihwagen mit Summe X gerechnet, gilt aber nur wenn kein Leihwagen in Anspruch genommen wird.




    @ Fuzzy, dumme komentare, jooo, iss so, aber ich kann dich verstehen, wenn ich an deiner Stelle wäre mit einigen Negativerlebnissen in solchen dingen, würde ich auch immer den Tip geben, ausserdem ist der ja grundsätzlich nicht verkehrt, ausserdem ist es deine Sicht der dinge, zumindest ich akzeptiere diese.

  • #36

    Bei Leihwagen zählt Summe X (wird Regional gerechnet) bei Renomierten Vermietern, jedoch eine Fahrzeugklasse unter dem Verunfallten wagen.
    Dabei ist auch zu beachten, dass der Leihwagen nur bestimmte Zeit gezahlt wird. Erkundige Dich nach der Maximal Zeit, lasse Dir den Betrag Auszahlen. Plus der 1.500 kannste auch schon Adäquaten Ersatz bekommen, ohne zu basteln.


    Fuzzy: Lass Dich durch irgendwelche Aussagen nicht auf die Palme bringen. Du versuchst mit Rat zur Seite zu stehen und dass ist in Ordnung. Nebenbei, ohne Anwalt mache ich solche Sachen auch nicht mehr, da viele Glauben mit einem Teuren Auto auch dass Recht gekauft zu haben.

    Gott erschuf die Welt...... -Adam erschuf den OPEL...!


    OMEGA - Gibt es Alternativen ???

  • #40

    Ausserdem kannst du, auch ohne Nachweise eine Auslagenpauschale von 40 Euro von der Versicherung fordern. Darin sind Telefonate, Portokosten sowie auch Fahrkosten (z.B mit dem Taxi zum Autoverleiher) abgedeckt.


    Hesse: Passt schon, war auch nicht auf dich bezogen. Generell bin ich kein Fan von Rechtsverdrehern. Aber gerade nach einem Unfall (egal ob selbst verursacht oder als Geschädigter) ist es meiner Meinung nach besser, sich jemanden zu suchen, der sich mit der Materie auskennt. Nicht jeder ist ein "Unfall-Profi" und denkt selbst an alles.


    SinFal: So leicht bringt mich nichts auf die Palme. Was soll ich auch da, sind ja schon genug Affen oben. ;)

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

    Einmal editiert, zuletzt von Fuzzy ()

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