Probleme nach Gebrauchtwagenverkauf

  • #62

    Fact ist doch so:


    -Der Käufer steht in der Beweispflicht.


    -So ´n Mist wie 14-tägiges Rückgaberecht gibt es in diesem Fall nicht.


    -Der Käufer hätte den Wagen nach dem Kauf nicht eigenmächtig "auseinandernehmen" dürfen.


    -Wenn Du dem Käufer die dato bekannten Mängel verschwiegen hast, ist das arglistige Täuschung.




    Tipp zum Schluß: Leg Dir ´ne KFZ-Rechtsschutzversicherung zu, die kostet für 1 Fahrzeug ca. 50 Euro im Jahr. Allemal billiger als den Zirkus, den Du nu hast.

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