Laut Gesetz ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug
vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend könnte ein Beamter der
Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verhängen, wenn eine (seiner Ansicht
nach) zu lange Zeit verstrichen ist. Allerdings ist eine solche Willkür
eines Einzelnen eher selten in den Amtsstuben anzutreffen. Die Höhe
dieser verhängten Bussgelder unterscheiden sich ebenfalls, da die
Kfz-Steuer eine Landessteuer ist und somit dem jeweiligen Bundesland
zusteht. Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von
15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann. Besonders zu betonen
gilt in diesem Kontext der refomierte Bussgeldkatalog der Stadt Hamburg
(siehe auch Artikel: Bussgelkatalog der Stadt Hamburg; http://www.openPR.de),
in welchem die Bussgelder für die Fristüberschreitung nahezu verdoppelt
worden sind und auch konkrete Fristüberschreitungszeiträume genannt
werden.
Grundsätzlich haben aber auch die Behörden ein Einsehen
und verzichten bei einer Überschreitung des Ummeldezeitraums von 1 Monat
seit dem Umzug auf ein etwaiges Bussgeld. Auch bei einer Überschreitung
der Frist um 3 Monate erfolgt oftmals eine Ermahnung und es hängt in
dieser Situation vom jeweiligen Beamten ab (Aber beachten Sie bitte,
dass im Bundesland Hamburg in dieser Situation bereits ein höheres
Bussgeld verhängt werden kann).
Bei einer Überschreitung von 6
Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des
Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer
Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens
jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu
bezahlen. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit
dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen; wobei
wieder der Sonderfall des Bussgeldkataloges der Stadt Hamburg zu
beachten ist.
Somit sollte weiterhin die Ummeldung des Kfz so schnell
wie m?glich vorgenommen werden, sobald ein Umzug in einen neuen
Land-oder Stadtkreis abgeschlossen ist. Etwaige Ausreden wie Zeitmangel
oder Unkalkulierbarkeit der Wartezeit auf dem Amt, mögen zwar für den
Einzelnen ausschlaggebend gewesen sein, entbinden aber den Einzelnen
nicht von der Gesetzespflicht. Zumal die Ummeldung Ihres Kfz auch durch
die Mitarbeiter der Ämtergänger KG übernommen werden kann.Denn speziell
in einem beruflich bedingten Umzug können alle mit dem Umzug
entstehenden Kosten bei der nächsten Einkommenssteuererklärung mit
angegeben werden. Auf jeden Fall ist es alle Mal günstiger
für den Einzelnen, die Kfz-Ummeldung vorzunehmen (zu lassen), als die
Zeit verstreichen zu lassen und dann ein etwaiges Bussgeld zu zahlen.