ummelde frist wie lange??

  • #11

    Laut Gesetz ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug
    vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend könnte ein Beamter der
    Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verhängen, wenn eine (seiner Ansicht
    nach) zu lange Zeit verstrichen ist. Allerdings ist eine solche Willkür
    eines Einzelnen eher selten in den Amtsstuben anzutreffen. Die Höhe
    dieser verhängten Bussgelder unterscheiden sich ebenfalls, da die
    Kfz-Steuer eine Landessteuer ist und somit dem jeweiligen Bundesland
    zusteht. Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von
    15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann. Besonders zu betonen
    gilt in diesem Kontext der refomierte Bussgeldkatalog der Stadt Hamburg
    (siehe auch Artikel: Bussgelkatalog der Stadt Hamburg; http://www.openPR.de),
    in welchem die Bussgelder für die Fristüberschreitung nahezu verdoppelt
    worden sind und auch konkrete Fristüberschreitungszeiträume genannt
    werden.


    Grundsätzlich haben aber auch die Behörden ein Einsehen
    und verzichten bei einer Überschreitung des Ummeldezeitraums von 1 Monat
    seit dem Umzug auf ein etwaiges Bussgeld. Auch bei einer Überschreitung
    der Frist um 3 Monate erfolgt oftmals eine Ermahnung und es hängt in
    dieser Situation vom jeweiligen Beamten ab (Aber beachten Sie bitte,
    dass im Bundesland Hamburg in dieser Situation bereits ein höheres
    Bussgeld verhängt werden kann).


    Bei einer Überschreitung von 6
    Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des
    Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer
    Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens
    jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu
    bezahlen. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit
    dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen; wobei
    wieder der Sonderfall des Bussgeldkataloges der Stadt Hamburg zu
    beachten ist.
    Somit sollte weiterhin die Ummeldung des Kfz so schnell
    wie m?glich vorgenommen werden, sobald ein Umzug in einen neuen
    Land-oder Stadtkreis abgeschlossen ist. Etwaige Ausreden wie Zeitmangel
    oder Unkalkulierbarkeit der Wartezeit auf dem Amt, mögen zwar für den
    Einzelnen ausschlaggebend gewesen sein, entbinden aber den Einzelnen
    nicht von der Gesetzespflicht. Zumal die Ummeldung Ihres Kfz auch durch
    die Mitarbeiter der Ämtergänger KG übernommen werden kann.Denn speziell
    in einem beruflich bedingten Umzug können alle mit dem Umzug
    entstehenden Kosten bei der nächsten Einkommenssteuererklärung mit
    angegeben werden. Auf jeden Fall ist es alle Mal günstiger
    für den Einzelnen, die Kfz-Ummeldung vorzunehmen (zu lassen), als die
    Zeit verstreichen zu lassen und dann ein etwaiges Bussgeld zu zahlen.

    wer rechtschreibfehler sucht oder findet ist verpflichtet diese zu
    behalten fälschung oder etwaige andere versuche werden mit mißachtung
    gestraft
    ;)

  • #12

    Moin, also, Schilder kannst du behalten! Brauchst keinen neuen mehr...bekannter ist gerade von Lübeck nach Ratzeburg gezogen und fährt auch noch HL statt RZ...hat aber schon umgeschrieben ;)


    Umschreiben hast 14 Tage Zeit! Meldest Du nicht um, bekommst Post von der Zulassungsstelle wonach Du dann noch mal, je nach Amt, 3-7 Tage Zeit hast. Dann gibts noch mal Post mit 33,xx € Gebühren und 500€ Zwangsgeld was bei Umschreibung innerhalb der Frist erlassen wird.


    Hab das ganze im Oktober gerade durch :D

  • #13

    Also das ist mir neu das man die Kennzeichen behalten kann. Ich hab mich jetzt wo ich auch umziehe im Internet mal auf so Umzugs Seiten wie der hier: umzug-günstig.de umgesehen und da stand das nicht. Wenn das aber der Fall ist dann wäre das natürlich genial und auch ein Aufwand weniger. Ich finde Umziehen an sich schon nicht so leicht, wenn man sich dann eines sparen kann dann ist das nur ein Vorteil.

  • #14

    Also bei uns in Hesen ist es definitiv so das man,wenn man innerhalb Hessens umzieht nur den Fahrzeugschein ändern muss und die Kennzeichen behalten kann.Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird weiss ich leider nicht

    Über Rüsselsheim lacht die Sonne,über Wolfsburg die ganze Welt
    OhMannEinGeilesAuto

  • #15

    weiß jemand wie de Situation ist, wenn man am alten Ort einen Zweitwohnsitz hat? Kann dieser als Grundlage für die Fahrzeugmeldung verwendet werden?


    VG

    Omega A ex 2,6 jetzt 3,0 24V, Omega 3000 24V,
    Omega B 2,5 DTI

  • #16


    Nicht mehr.
    Das Fahrzeug MUSS am Hauptwohnsitz zugelassen sein. Da gibt's keine Ausnahme mehr.



    Zur Kennzeichenmitnahme:
    Das Ganze ist Länder- und Stadt/Gemeindesache.


    Hier in Bayern ist die Mitnahme erlaubt, sofern es die jeweilige Zulassungsbehörde auch erlaubt.


    Letztes Jahr bin ich aus der Stadt in den LK München gezogen und konnte mein Kennzeichen nicht mitnehmen, obwohl mit "M" beginnend.
    Ich musste deshalb das lange Kennzeichen M-xx yyyy gegen das kürzere M-xx yy tauschen.


    Zieht man innerhalb des Bundeslandes um, braucht man im Gegensatz zu früher bei der KFZ-Steuer nicht mehr in Vorleistung treten. Die Steuer wird mit der alten verrechnet.



    Gruß

  • #17

    Moin, also ich habe heute umgemeldet...meinen Unfaller ab, den neuen umgeldet!
    Ich habe meine Kennzeichen behalten können, musste aber 10,20€ wg. Wunschkennzeichen zahlen (neue Schilder=15€^^).
    In Schleswig Holstein kann man die Kennzeichen behalten, auch wenn sie aus einem anderen Kreis sind! Also wenn ich z.B. von Bad Segeberg (SE) nach Ratzeburg umziehe (RZ) MUSS ich meine Papiere umschreiben lassen auf die neue Adresse, kann aber meine Kennzeichen mit SE behalten!
    Ist aber, wie mir gesagt wurde, wirklich von Bundesland und auch der Zulassungsstelle abhängig! Also, Anrufen oder hin fahren und nach fragen! NUR DANN hast Du wirklich Sicherheit ;)


    In S-H ist es aber auch noch immer so, das die restlichen Steuern (sofern ein Wagen angemeldet war) erstattet werden und der volle Betrag für die neue Anmeldung nur mit Abbuchung vom Konto binnen 2-4 Wochen gezahlt wird. Ohnen Lastschrift bekommst in S-H kein Auto mehr zugelassen!

  • #18

    Also bei in Hessen ist es so, dass wenn man innerhalb Hessen umzieht sein Kennzeichen behalten kann. Ummeldetfrist in Hessen ist sofort!!!


    Wir haben nen bösen Brief nach 2 Wochen bekommen entweder innerhalb 5 Tagen ummelden oder Zwangsstillegung. Die sind hier ganz Hart. Zumindest im Rheingau-Taunus-Kreis. Ist persönliche erfahrung.

    LG


    Thomas


    Die Zeit war schön, doch eins is blöd, das mit der Zeit die Zeit vergeht :D :D

  • #19

    Wir sind nie angeschrieben worden, das hat keinen interessiert bei der Zulassungsstelle.


    Theoretisch muß man es auch der Zulassungsstelle melden, wenn das Auto mehr als drei Monate in einem anderen Zulassungsbezirk ist, auch wenn der Halter nicht umgezogen ist.

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