OVP Betrug?

  • #1

    Hallo, wer kennt sich den in rechtssachen aus???
    MEin Sohn wollte sich eine X360 kaufen und bot dann mit meiner Frau zusammen auf ein ebayangebot. Zum Glück als erster für 1€.
    Als ich am WE von der Arbeit kam, freute er sich, dass er eine kaufte für 1€. Ich lass den Text durch und es enpuppte sich als


    -------------------NUR DIE ORIGINAL VERPACKUNG---------------------


    habe dann bei ebay etwas rum gestöbert und Verpakungen gesehen über PS2 und 3 sowie X360 und elite, die weit über 500€ gingen. Da stand irgendwo ganz unten in klein, dass es sich nur um die Verpakung handelt.


    Ist das denn nicht strafbar???

  • #2

    Nein wenn man nicht lesen kann ,ist das nicht strafbar :D
    Man kauft nun mal das was in der Artikelbeschreibung als Lieferumfang drin steht !!


    Gruß Thom

  • #3

    Nein leider ist die Sache rechtsgültig.
    Vor zwei Jahren hab ich ein I-Phone gekauft. Dann kam aber auch nur die Verpackung.
    Hab mit meiner Rechtschutzversicherung geklagt. Und verloren!
    Urteilsbegründung wie folgt.
    Die Beschreibung entspricht der Beschreibung auf der Verpackung.
    In der Beschreibung steht auch, wenn auch nur in klein, das es sich nur um die Verpackung handelt.
    Somit Klage abgewiesen.
    Ebay kann auch nichts machen da der Artikel rechtsgültig ist.
    Das einzigste was man versuchen kann das man auf fehlkauf plediert und die Auktion abbrechen läst.
    Da man ja ein Rückgaberecht hat geht das meistens.
    Grüße Adl

  • #5

    Ja, mir geht es nicht um die Sch*** 1 €, aber da gibt es welche die wirklich anscheinend nicht lesen können und für eine Verpackung einer Elite 360 500 und mehr euronen ausgeben, .......wenn das so ist, dann habe ich ja tausende hier rumliegen und wußte nichts davon. :thumbup:

  • #6

    Habe letztens eine sendung gesehen wo es aus um urteile ging und da hatte ein paar einen polo gekauft nur leider war das 1,2,3 schnäppchen ein modellauto! Der verkäufer konnte das geld nicht einklagen da laut rechtssprechung dies nicht kleingedruckt dargestellt werden darf und dies eine täuschung wäre laut gericht! Also es geht auch anders! ;)

  • #7

    Ja das stimmt woll aber ich denke man sollte Korrekt bleiben.
    Das ist auch meine erfahrung in der Firma. Dann sind auch die Kunden Korrekt. Meistens.


    Und wegen dem kleingedruckten. Es muß zu lesen sein. Und zwar nicht mit lupe. Es darf aber kleiner geschrieben werden als der rest des Textes
    Grüße Adl

  • #8

    diese 'geschichten' sind so alt wie ebay selber, liebes syndrom... ;) ...leider ist nicht jeder user ein dalai lama... 8) ...und der eine oder ander üble spitzbube wittert die chance auf den schnellen euro...


    die frage ist doch ob DU dich mit diesen freundlichen zeitgenossen auf eine stufe stellen möchtest....verstehste was ich meine?


    am besten strafst du und deine familie diesen missetäter mit verachtung und der gewissheit das er nicht in den himmel kütt... :thumbup:


    ommmmmmmmm sagt


    onkel bob... ;)

  • #10

    Böse Zungen behaupten : Wer Lesen kann ist Klar in Vorteil


    hab gestern auch bei ebay was gesehen,in der Überschrift MV6 Motor und in der Artikelbeschreibung stand dann ganz klar drin das es sich in der Auktion um eine Radschraube handelt.


    Also mein Rat an alle am besten die Anzeige 2 oder 3 mal lesen und auch mal zwischen den Zeilene lesen gerade wenn es von Privat kommt.

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