Moin Leute,
hab da ein kleines Problem... unzwar hab ich mir nen Omega B Caravan mit nem 2,2 DTi Motor gekauft. Der Wagen war Tiefergelegt. nach gut 1 1/2 monaten ist mir aufgefallen dass die Tieferlegung nicht in der Zulassungsbescheinigung 1 steht. Ich also hin zum Straßenverkehrsamt und nachgefragt, wegen verschlampt beim Neu-Austellen... Aber Fehlanzeige.
Ich also zu dem Kumpel mit Bühne und hoch das Ding... Gott sei Dank waren Nummern auf der Feder zu erkennen. Ich die abgeschrieben und dann später mal gegoogelt. Dabei ist mir ein Gutachten in die Hände gefallen. In diesem Gutachten sind die Federn aber für Sechszylinder-Motoren zugelassen.
Die max Achslasten im Gutachten sind VA:1070kg und HA:1320kg. Also hab ich beim hersteller der Federn nach Federn für den Vierzylinder-Motor geguckt, da steht VA:950kg und HA:1200kg... In meinem Fahrzeugschein steht jetzt aber maximale Achslast VA 1080kg und HA:1290kg... Krieg ich die Federn jetzt überhaupt abgenommen? Weil die anderen für Vierzylinder jawohl nicht genug Tragen können oder?? Bitte helft mir schnell....
Danke
Achja... in dem Gutachten steht jetzt noch was von ABE/EG-Nr. e1*xx/xx*0078... was heißt das??