Huhuhuuu,
das wichtigste ist, das dir der Anwalt, der Dir die Unterlassungserklärung geschickt hat, einen Nachweis erbringt, das die IP zu deinem Anschluss gehört. Den die Rausgabe der Daten darf nur nach richterlichem Beschluss erfolgen !
Dazu gehört ein richterlicher Beschluss, den er Dir vorlegen muss, war das in dem Anschreiben dabei ?
Allein die IP reicht übrigens nicht, auch die sogenannte " hash-Id" des Film-Titels muss er Dir vorlegen können. Den allein der Besuch der oben genannten Adresse im Netz ist nicht verboten, und sobald man die Seite betritt, wird ja schon die IP hinterlassen.
Ich würde auch mal fragen, mit welchem Programm denn deine IP angeblich geloggt wurde und ob eventuell ein ScreenShoot davon vorhanden ist.
Gleichzeitig würde mich interessieren, was Du für einen Internetanschluss Du hast, denn um einen Film "anzubieten", muss der Upload schon recht hoch sein.
Gruss
der Ari