"nicht im Bereich der STVO zugelassen"

  • #1

    SO hab da mal ne Frage und hoffe das der BEitrag hier richtig eingeordnet ist.



    Wie schon im Titel angedeutetm, wollte ich mal wissen wie ich mich verhalten muß wenn ich den Satz auf Zubehör bzw auf Beleuchtungszubehör (doofes Wort) finde.
    mir geht es da speziel um LSR bzw LED´s für den Innenraum. Sagt dieser Satz aus das ich die garnicht verbauen darf, oder dass ich die nur nicht während der Fahrt in Betrieb nehmen darf???


    Danke schonmal



    Sascha

  • #2

    Dieser Kram ist in der Regel nicht zugelassen, wenn er eine Außenwirkung erzielt, das heißt, nach außen hin sichtbar ist.


    Zum Beispiel LEDs am Spiegel, oder auf der Mitelkonsole oder diese beleuchteten Waschdüsen.


    Wenn sie von außen nicht einsehbar sind, zum Beispiel Fußraumbeleuchtung, Radiobeleuchtung( sofern sie nicht zu stark ist) usw, gibt es in der regel keine Probleme!



    Soweit zumindest mein kenntnisstand!



    gruß Esche

  • #3

    >>"nicht im Bereich der STVO zugelassen"<<


    Ganz einfach, Du darfst in Deutschland damit in deinem Garten rumfahren aber nicht auf öffendlichen Straßen.

    Gruß Lotte


    Pessimisten finden zu jeder Lösung das passende Problem

  • #4

    na dann will ich hoffen dass mich nie einer anhält :)


    ich dachte immer der Betrieb wäre verboten, hat dazu vielleicht jemand nen gesetzestext??

  • #5

    Schau mal hier.
    Steht eigentlich das Wesendliche drin.


    Anbau von Teilen, die nicht im Bereich der STVO zugelassen sind, führt i.d.R. zum Erlöschen der Betriebsanleitung.

    Gruß Lotte


    Pessimisten finden zu jeder Lösung das passende Problem

  • #6

    wenn man LED´s usw als Fz-Teile ansieht dann ist das wohl richtig. ich denke es geht da mehr um Anbauteile wie eben Lenkräder, Felgen usw.... Led´s und Beleuchtung verändern ja nicht die FzEigenschaften...

  • #7

    der ganze LED Kram ist aber trotzdem net erlaubt- also erlischt die Betriebserlaubnis ;)
    Ist meiner Meinung nach auch richtig so, wenn ich zb diese bescheurten schwule Chromspritzdüsen mit blauen LEDs sehe :vogel:

  • #8

    klar, die sind schon scheiße. meine frage ist aber; erlischt die betreibserlaubnis bei in Betriebnahmen oder schon bei der Instalation.


    im Klartext: kann mir der Staatsbeamte was wenn ich die die dinger montiert habe oder erst wenn ich sie anschalte???

  • #10

    könnte ja sein dass ich es nur auf wettbewerben oder veranstaltung außer halb des geltungsbereiches der stvo anwenden will?!?


    wie gesagt, gibt es dazu nen paragraphen? ich bin soldat, ich brauche alles schriftlich :)

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