3 jahre altes Auto anmelden

  • #1

    Hallo


    Will mein neues Auto anmelden und bin mir aber nicht sicher ob das so einfach funktioniert.
    Erstzulassung ist der 05.09.2007, hat also noch bis ende September Tüv und Au.
    Habe also keine Papiere dafür, muß ich erst noch Tüv und Au machen lassen oder funktioniert das auch so.


    Will meinen am Freitag abmelden und den neuen auf das selbe Kennzeichen anmelden.

  • #3

    Jep so siehts aus, in den ersten 3 Jahren hast du keinen Nachweis vom Tüv, also kannst du ihn nciht mitbringen.
    Kannst aber selber auch nochmal nachlesen:


    Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
    durch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Abmeldebescheinigung



    http://www.stadt-koeln.de/buer…rzeuges-innerhalb-koelns/


    Also reicht zumindest der Eintrag in den Papieren (bei dir wohl noch vorne - kein Stempel)

  • #4

    Um Tüv wirst du wol nicht rumkommen.
    Must sogar noch neuen Tüv machen bevor du ihn anmelden kannst. Läuft ja diesen Monat ab. Und die Herren lassen ja kein Auto zu ohne gültigen Tüv.
    glaube bei noch 3Monaten Resttüv ist die schmerzgrenze erreicht.

  • #5

    Hier mal der Passende Gesetzestext, der für dich interessante teil ist MAkiert.


    2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzuwenden.



    Das bedeutet du kannst dein wagen einfach so anmelden,
    die mussen ihn dir anmelden und wenn der nur noch ein Tag tüV hat

  • #6

    ui das eigentlich Problem habe ich überlesen ;) Es geht ja darum, dass du eine gültige HU brauchst und deine diesen Monat abläuft.
    Rebelis : Er hat ja geschr: Erstzulassung 2007


    hm vielleicht rufst du doch einfach mal an (Köln hab ich aus deinem Profil):


    0221 / 221 - 0
    Call-Center der Stadt Köln
    Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr



    Ist wahrscheinlich der schnellste und einfachste weg

  • #8

    hab grad mal bei der hotline angerufen.
    die sagte, kann das auto ohne die bescheinigungen bis einen tag vor Ablauf anmelden, also bis Samstag 04.09.
    bin dann mal am Freitag bei der zulassungsstelle gespannt ob das wirklich so ist.


    Edit by Mehlfinger:
    Solche Sachen gehören in den Teilemarkt!!!!!

  • #9

    Hy,


    TÜV gilt für den Monat wo er Fällig wird.


    Also somit bis Do. 30.09.2010.


    Währe er am 01.09 erstmalig angemeldet worden hätte er immer noch TÜV bis 30.09


    Nicht der TAG sondern der MONAT ist entscheidend.


    Gruß

    Wenn ich in die Hölle kommen sollte, kann der Teufel seine Koffer Packen. :D

  • #10

    jein wenn man es streng nimmt und das kann man hat man genau 24 monate TÜV und diese laufen am 05.09.2010 ab.


    Aber so genau achtet da niemand drauf man sagt ja 09/2010, es sei den du hast nen Arsch aufen Amt sitzen.


    Alles in allem kannste den Wagen anmelden wenn du freitag da bist.

  • Hey,

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