Styling was ist legal?

  • #1

    Hey,


    nun im Juli werde ich endlich 18 und darf meinen Omega fahren welcher schon einige Monate bei mir zu Hause rumsteht...
    Nun wollte ich schonmal schauen was ich am Style machen kann, Farbe ist leider weiß... kleinere Rostflecken hat er auch schon wie bekommt man die wohl weg?


    Dachte dann an Auspuffblenden sind die erlaubt? Gibt es auch doppelte für den alten Opel BJ 93?
    Dann vielleicht noch Tönungsfolie? Gibt es die auch in einer anderen Farbe als schwarz und ist es erlaubt?


    Wo kann man sowas gut und günstig kaufen? Evtl. sogar wo direkt dabei steht ob es erlaubt ist oder nicht.
    So Folie die den ganzen Wagen bedecken wollte ich auch erst kaufen, aber ich habe gehört das verträgt sich nicht ganz so gut mit dem Rost... deshalb müsste der erstmal größtenteils verschwinden.


    Hoffe ihr habt da ne Idee.

  • #2

    Auspuffblenden gibt es einmal in schraubbar und einmal in anschweissbar.
    Beide Versionen gibt es normalerweise mit einer ABE, das heisst es muss nicht eingetragen werden.
    Es gibt auch Versionen mit Gutachten, solltest also darauf achten,das du eine Blende mit ABE bekommst.
    Die Auspuffblenden gibt es Universal zum kürzen.


    Tönungsfolie gibt es in schwarz, silber und in allen anderen möglichen farben und erlaubt sind sie solange eine ABE vorliegt und auch beim einbauen darauf geachtet wird, daß die eingestanzte Nummer in der Tönungsfolie auf jeder Scheibe zu lesen ist, was nicht tüvig ist sind sogenannte Schaufenster und Fassadenfolien, die entweder Lichtundurchlässig sind oder sogar ziemlich heftig spiegeln.


    Was das komplette folieren des Autos betrifft gibt es sehr sehr viele verschiedene Angebote im Internet, als Kostenpunkt für das ganze Auto schätze ich mal 800-15 euro, je nach Folienqualität und Marke.


    Der Rost sollte natürlich vorher weg, also Rost entfernen, Grundieren, spachteln, füllern.

  • #3

    außpuffblenden sidn generel erlaubt,ja es gibt doppelte da diese blenden univeräll sind schau mal bei atu und so was nach,tönungsfolien gibt es auch in rot blau etc etc auch mit chromeffekt,sind die meisten auch erlaubt da kansnte auch bei atu mal schauen oder bei foliatec!

  • #4

    Da steht Lichtdurchlässigkeit 5%


    http://www.conrad.de/ce/de/pro…eNUNGSFOLIE-SET-I/0330210


    Die wären dann verboten?


    Gibts ein TUT zum Rost entfernen? Und kann ich das irgendwie alles komplett irgendwo online bestellen? Also erstmal das der Rost nun wegkommt... bei der Auspuffblende ist wichtig das ich das ganze selbst verbauen kann, bei der Schraubversion geht das aber oder? Verändert sich der Klang damit schon?


    Was mich auch noch interessiert gibt es auch Sportluftfilter mit ABE? Beim Roller musste das Gemisch verstellt werden und der Spritverbrauch ist leicht angestiegen ect. ist das beim Auto auch so?


    Wollte nun erstmal den Rost entfernen und danach die Auspuffblende und die Scheibenfolien anbringen.

  • #5

    doch diese sidn erlaubt aber nur ab der b säule,da kannste sogar welche mit 99%nehmen solange eine abe dafür da ist,
    für nen sportluftfilter gibt es keine abe seit dem jahr 2000 schieß mich tot,außer du holst dir ein k&n mit kompletten ansaugsystem da haste ein teilegutachten das du dir eintragen musst so weit ich es weiß,beim auto ist das problem wenn du es falsch verbaust zeihst du dir warmluft und hast dadurch einen leistungverlust!!!

  • #6

    Hallo,
    bei den Tönungsfolien für die Scheiben würde ich dir zu den zwar etwas teureren vorgeformten Folien von, endweder CFC , oder von Folia Tec.


    Die sind um längen besser, als diese billigen Bauhausfolien, die nan noch selber zuschneiden muss, was eine scheiß Arbeit ist :cursing:, besonders an der Heckscheibe :thumbdown: .


    Gruß Christian

  • #7

    Achso... dann lass ich das mit dem Luffi. Das Auto ist von 93 und wird nun noch einmal TÜV fertig gemacht und danach wird es denke ich mal auch nicht nochmal durchkommen... also es sollte nun günstig passieren.


    Das ist mir nun erstmal wichtig das ich den Rost wegbekomme und ne neue Farbe drauf die einigermaßen gut aussieht.


    Also was brauche ich dafür und wo bekomm ich das zusammen im Netz? Ist für mich einfacher, kann ja noch nicht hinfahren...



    Hinten am Kofferraum isses ziemlich schlimm, wäre auch kein Weltuntgergang wenn der bleiben würde... aber die Seite ist mir halt wichtig.


    Dann kann man sich da ja auch selbst ne Folie drankleben. Gibt es ja relativ günstig.


    Oder ist es schon so schlimm mit dem Rost das es keinen Sinn mehr macht :?: :(


    @OmegaC20NE


    Kann es sein das du den gleichen hast?

  • #8

    jop habe auch nen omega a 2.0i limo von 92 als facer in der cd version,


    wie seht es mit den hinteren radläufen udn dem unterboden aus?haste da viel rost oder eher wenig bis nix, die paar rostpunkte die du seitlich auf der türe und hinten auf dem kofferaumdeckel hast ist noch leicht wegzubekommen da es nur kleine rostpickel sind,
    solange da nix größer am rosten oder schon gar durchgerostet ist, wegen den kleinen punkten rost wird dir kein tüv was sagen,
    folie kannste machen aber bedenke daran bevor du die folie anbringst das der rostpunkte weg sind,oder du schleifst es ab,grundierst und lackeirst es,so sachen bekommste eigentlich bei jedme kfz teile shop im internet,aber was du brauchst ist grundierer nasschleifpapiaer und lack mit klarlack und einen rostumwandler vielelcht!

  • #9

    Zum erlaubten und nicht erlaubten.



    Ich habe mit dem Sportverein gesprochen und diesbezüglich
    auch nachgefragt.



    Also wenn das Fahrzeug vom Werk ausgeliefert wird und bei
    Kunden ankommt hat es den Originalen zustand.



    Egal was nun an diesem Fahrzeug verändert wird (ja logisch
    ausnahmen sind die Verbrauchsgüter wie z.b. Zündkerzen, Öle, usw) erlischt die Betriebserlaubnis.



    Zu allem und jeden muss ein Teilegutachten oder eine ABE
    vorliegen.



    Die frage meinerseits war nun.



    Ich Tausche die Originalen Türpinne gegen Alutürpinne aus?



    Antwort: Keine ABE oder Teilegutachten keine Betriebserlaubnis
    ganz Krass gesprochen.







    In dem sinne



    Grüßle



    Der Kleine

    Männer sind wie Zucker, Sie sind Süß und machen Dick,
    Wer mit dem Finger auf andere zeigt, sollte nicht vergessen, das dabei immer drei Finger seiner Hand auf ihn selbst gerichtet sind.

  • #10

    StVZO § 19 (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis): Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt (nur), wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    * a) die Fahrzeugart geändert wird,
    * b) eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist, oder
    * c) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    * d) "vierte Alternative": Die vierte Alternative bezieht sich auf die Folgen einer nicht durchgeführten


    Anbauabnahme nach § 19(3) StVZO. Beispiel: Ein Bauteil ist anbauabnahmepflichtig ist, die Anbauabnahme wurde jedoch nicht durchgeführt.
    (Aus Wikipedia kopiert)


    Ich denke bei Türpinnen braucht man nicht von Verkehrsgefährdung ausgehen ;)
    Aber grob gesagt: Alle veränderungen (zumindest von Außen) müssen eine ABE oder EG-Genehmigung haben oder ne Einzelabnahme bekommen..

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!