ZitatAlles anzeigenOriginal von Henning123
Auf jeden Fall ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Strafmaß kenne ich allerdings nicht.
Hallo Henning!
Steht schon oben:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer .... !
Kommt ja jetzt auf alles mögliche an:
- wie hat er sich vor Ort verhalten,
- wie oft ist ihm das vorher schon "passiert"
- hat er es mit Absicht gemacht,
- wie gibt er sich vor Gericht etc.
Ist sehr schwer im Voraus abzuschätzen.
Gruß
Christian