die antwort kam gefühlte 40mal... 3,5 tonnen das ist bei b maximum, es sei denn man möchte im Nothilfe gedanken abschleppen... wie kommst du da auf 4,25 tonnen? 3,5 tonnen nicht mehr und nicht weniger...egal wieviele räder dran sind...
Was darf ich mit der Ome ziehen ? Tandem Anhänger?
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#22 Eine ergänzende Info zum Thema:
Bei einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von bis zu 750Kg darf das Gespann sogar über 3,5t wiegen. Um genau zu sein maximal 4250Kg. (3500Kg Zugfahrzeug + 750Kg Anhänger)
Edit:
ASIM
Dein Beitrag (Nummer 6 dieses Threads) ist übrigens komplett falschMFG Alex
Moin Sunshine,deine Antwort ist leider nicht korrekt-jedenfalls nicht zur Frage!!!
Frage war: Führerscheinklasse B-wieviel zGG darf er fahren?
4250kg= Führerschein C1E
Leider hat der Fragende nur Klasse B -
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#23 Da muss ich dich leider enttäuschen.
Und mit dem Führerschein Klasse B darf man ganz legal Gespanne bis 4,25T fahren die aus der Kombination Zugfahrzeug bis 3.5t und Anhänger bis 750Kg bestehen.
Edit:
Man werfe einen Blick auf folgende Seite...http://www.tuev-sued.de/fuehre…fung/fuehrerscheinklassen
Dort steht bei der Führerscheinklasse B...
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 tDie Beschränkung des Zuggewichts auf 3,5t ist nur bei Anhängern über 750Kg relevant.
MFG Alex
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#24 die antwort kam gefühlte 40mal... 3,5 tonnen das ist bei b maximum, es sei denn man möchte im Nothilfe gedanken abschleppen... wie kommst du da auf 4,25 tonnen? 3,5 tonnen nicht mehr und nicht weniger...egal wieviele räder dran sind...
Großes Lob an buntekessel,
du bringst das sehr gut auf den .
jeder der einen Führerschein macht, weiß wofür er den macht und wenn x-mal geantwortet wird 3,5to dann ist das richtig!
Dabei sind Räder-oder Achsenanzahl nicht relevant, sie spielen dabei einfach keine Rolle.
Entscheidend ist einfach das man alles fahren darf was nicht schwerer wie 3,5to zGG ist und als Pkw, Pkw mit Anhänger deklariert ist.
Dabei zählt einzig und allein das zGG des Pkw + Anhänger < 3,5to, nicht das Leergewicht + Anhänger.
Ich kann nicht nachvollziehen wie utopische Antworten von 4250kg auftauchen können?!
MfG Mikehttp://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm
"Zitat von Sunshine"
Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von
Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t -
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#25 4250Kg sind definitv richtig. Das steht doch auch in jedem Link drin der bis jetzt gepostet wurde. Man muss nur mal richtig lesen.
ZitatBeinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der BesitzdauerKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des
Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
nicht übersteigt)Auch mit einem Anhänger von nicht mehr als 750kg
ODERmit einer zulässigen Gesamtmasse (also das Gewicht des Anhängers) bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger über 750Kg) 3500 kg nicht übersteigt.
Ruft in irgendeiner Fahrschule an, ruft beim TÜV an, ruft bei der Dekra an, ruft beim Strassenverkehrsamt oder der Polizei an.
Ein 750Kg Anhänger ist IMMER möglich. Auch wenn das Zugfahrzeug schon 3500Kg wiegt.
Vor der selben Frage stand ich nämlich auch bevor ich meinen Führerschein gemacht habe und ich habe mich sowohl beim TÜV, wie auch bei der Polizei und bei 4 Fahrschulen schlau gemacht.
Auch wenn noch 1000 Leute antworten "du darfst nur 3,5t inkl. 750KG Anhänger fahren" ist es trotzdem noch nicht richtig.
http://www.cardata-online.de/neueklasse/be.htm
Man beachte Beispiel 2 in der Tabelle.
MFG Alex
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#26 ZitatKraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 tich glaub du hast recht.
bis 3,5 t zgg UND anhängsl bis 750kg
oder anhängsl über 750 kg wenn alles zusammen nicht über 3,5 tonnen kommt...die gesetzestexte sind aber auch echt arsch geschrieben...
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#27 Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Da muss ich dich leider enttäuschen.
Und mit dem Führerschein Klasse B darf man ganz legal Gespanne bis 4,25T fahren die aus der Kombination Zugfahrzeug bis 3.5t und Anhänger bis 750Kg bestehen.
Edit:
Man werfe einen Blick auf folgende Seite...4250Kg sind definitv richtig. Das steht doch auch in jedem Link drin der bis jetzt gepostet wurde. Man muss nur mal richtig lesen.
[quote] Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der BesitzdauerKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des
Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
nicht übersteigt)Auch mit einem Anhänger von nicht mehr als 750kg
ODERmit einer zulässigen Gesamtmasse (also das Gewicht des Anhängers) bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger über 750Kg) 3500 kg nicht übersteigt.
Ruft in irgendeiner Fahrschule an, ruft beim TÜV an, ruft bei der Dekra an, ruft beim Strassenverkehrsamt oder der Polizei an.
Ein 750Kg Anhänger ist IMMER möglich. Auch wenn das Zugfahrzeug schon 3500Kg wiegt.
Vor der selben Frage stand ich nämlich auch bevor ich meinen Führerschein gemacht habe und ich habe mich sowohl beim TÜV, wie auch bei der Polizei und bei 4 Fahrschulen schlau gemacht.
Auch wenn noch 1000 Leute antworten "du darfst nur 3,5t inkl. 750KG Anhänger fahren" ist es trotzdem noch nicht richtig.
http://www.cardata-online.de/neueklasse/be.htm
Man beachte Beispiel 2 in der Tabelle.
MFG Alex
Moin Alex,ich bin Fahrschullehrer, deshalb brauche ich nicht zu telefonieren.
Ließ einfach unter der angegebenen Adresse einmal nach...
Mehr möchte ich dazu jetzt nicht mehr schreiben.
Sollte dich jemand kontrollieren in der Kombination > 3,5to
dann wirst du dich einer Nachschulung wiederfinden und mit einem Bußgeld rechnen müssen,
evtl sogar mit Punkteeintrag.
-wegen "Fahrens ohne gültigen Führerscheins"Ich wünsche allen allzeit Gute Fahrt
MfG Mike -
#28 Wenn man nen Zitat natürlich vollkommen aus dem Zusammenhang holt, ist es klar das die Aussagen widersprüchlich klingen.
Zitiert man den Satz allerdings komplett....
Zitat- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
...ergibt die Sache natürlich wieder einen Sinn und widerspricht der anderen Aussage in keinster Weise.
Gerade wenn du Fahrlehrer bist, dann solltest du dich vllt. mal schlau machen wie die Gesetzeslage wirklich aussieht.
Auch in dem von dir angegebenen Link sind es 2 unterschiedliche Punkte.Wobei bei diesem Link es sogar noch schöner verdeutlicht wird, da dort über der Auflistung...
- Anhänger bis 750 kg zG7),
- Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
noch der Satz geschrieben steht...Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Also tu dir und deinen Fahrschülern den Gefallen und mach dich mal schlau wie die Sache wirklich geregelt ist.
Edit:
Ich habe gerade eine E-Mail an den Fahrlererverband BW zu dem diese Internetseite gehört geschrieben , die Fragestellung erläutert und um eine detaillierte Erklärung gebeten. Die Antwort zu dieser E-Mail werde ich diesem Thread kundtun.MFG Alex
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