waren heut in hamburg um den v6 caravan von einem kumpel da zu holen. zugfahrzeug omega a 3000 24v. auf der rücktour wurden wir dann abgefangen und auf einen parkplatz gezogen. erstmal das übliche. ladungssicherung ändern, kein problem. papiere ok. überladen, hmm, naja die herren kamen auf 6% überladung. ok auch kein problem.mängelschein nr1 kennzeichenbeleuchtung defekt eine seite und plastekeile nicht vorhanden, gut auch kein ding aber dann was mir irgendwie nicht begreiflich ist. den omega den wir auf dem trailer hatten, dort war der tüv seit oktober abgelaufen und der wagen bekam einen weiteren mängelschein deshalb. das versteh ich nicht.
fahrzeugkontrolle a24
-
-
-
-
-
-
#4 Jetzt muss ich das alte Thema doch mal rausziehen... Intressiert mich schon sehr, da wir vorm Winter kräftig mit Hänger unterwegs sind (selbstverständlich gnadenlos überladen, hab ja kein Hausfrauenpanzer
Wir sind uns einig, dass man ein Auto nicht abmelden muss, auch wenn der TÜV abgelaufen ist. Oder? Würde ja keinen Sinn machen.
Das die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Tüv nicht zulässig ist, sind wir uns auch einig.
Ich stell das jetzt mal frech als Tatsachen in Raum, sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur.Die Frage ist also:
Nimmt das Auto auf dem Hänger am Straßenverkehr teil?Dazu würde ich ganz klar NEIN sagen, sonst dürfte man ja auch kein abgemeldetes Auto auf dem Hänger rumschippern.
Ich sehe also keinen Grund für die Strafe. Erzähl mal was letztendlich dabei rausgekommen ist.
Grüßle
Schlofsack
-
-
#5
Die Frage ist also:
Nimmt das Auto auf dem Hänger am Straßenverkehr teil?Dazu würde ich ganz klar NEIN sagen, sonst dürfte man ja auch kein abgemeldetes Auto auf dem Hänger rumschippern.
Der steht doch nicht ohne Grund auf dem Hänger
-
-
-
-
#8 Wenn ein FAhrzeug angemeldet ist, muss die HU gültig sein. Ist die Karre abgemeldet ist es egal.
Ob die Angemeldete Kiste ohne gültige HU - Plakette nun auf nem Hänger, nem Parkplatz oder Acker steht ist egal.
Ist doch auch absolut unlogisch!
Der TÜV wurde eingeführt mit dem Gedanke, den Verkehr sicherer zu machen. Da spielt es doch keine Rolle, ob die Karre aufm Hänger TÜV hat!
Soll jetzt kein Angriff auf dich sein. Ich kann mir das nur nicht vorstellen, da es keinen Sinn machen würde. Man hat die Karre ja nicht umsonst aufm Hänger.
Das Auto auf dem Hänger nimmt ja nicht am Verkehr teil.
Den Gedanken vom Polizist versteh ich da durchaus auch: Man könnte ja rein theoretisch vom Hänger fahren und auf der Straße umhergondeln. Tut man aber nicht, solange die Karre auf dem Hänger ist und später auf Privatgelände (dort gilt keine StVO) abgeladen wird.Ist hier nicht zufällig ein Verkehrs-Rechtsanwalt im Forum oder ein Polizist, der da 100% bescheid weiß?
-
-
#9 Naja.... Der Punkt ist aber das man, wie du es beschrieben hast, rein theoretisch das Auto vom Anhänger runterfahren und dann rumjuckeln kann (klar geht auch ohne Schilder). Ob man das macht oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das weis die Rennleitung nicht.
Von dem her könnte ich die sogar etwas verstehen.Ist ja auch nicht schwer eben die Kennzeichen abzuschrauben und ins Auto zu legen.
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!