Der böhse böhse alkohol

  • #1

    erst ma,
    Frohe weihnachten...
    und dann meine frage.


    Kurz die geschichte:


    es war Samstag morgen. so 4 oder 5 uhr. der letzte tag wo meine geliebte disco geöffnet hatte.
    ich hätte eigentlich diesen morgen arbeiten sollen, aber ich habe mich nicht beherscht und es mal wieder übertrieben. is aber auch schwer wenn alles umsonst is ;)
    gut.
    irgend wann is ja alles mal zuende. ich bin also mit paar promille nachhause. dort angekommen habe ich mich gestritten und bin, dummer weise, wieder ins auto um auf die arbeit zufahren. :hammer:


    doch weit bin ich nicht gekommen. hab wohl eine zivil streife genötigt. die mich darauf hin angehalten haben. logisch!


    Fakt ist:
    ich habe 1,45 promill gehabt.


    jetzt meine frage: hat jemand evtl. die gleiche erfahrung gemacht?
    habe 11 monate fahrverbot.
    jetzt kam ein brief für die wieder erteilung der fahrerlaubnis, wo einige punkte aufgelistet sind, was ich brauche um den lappen wieder zubekommen.
    wo ich mir nicht sicher bin is das mit der MPU.
    denn auf der 2ten seite steht, Oder für die klassen blah blah blah
    brauch ich MPU. der 2er is nicht dabei.


    MUSS ICH MPU MACHEN?


    danke im voraus.



    PS+
    Fahrt niemals betrunken. denn wenn man so erwischt wird is das so extrem peinlich!!!!



    Zu meiner verteidigung:


    Ich bin NICHT stolz darauf was ich getanhabe! Ich bin mir auch der gefahr bewusst, in die ich mich und andere gebracht habe. und es tut mir leid.


    Wer mich kennt, weiß das ich sonst immer ein ordentlicher mensch/fahrer
    war/bin. Ich habe bis zu diesem zeitpunkt, keinerlei vorkommnisse.


    meine signatur sollte eigendlich nur als "spass" gesehen werden, und endspricht nicht meiner meinung...

  • #4

    Hallo,


    wenn ich das richig sehe hast du einen Strafbefehl erhalten. Du hast aber keine 11 Monate Fahrverbot, sondern einen Führerscheinentzug, das heisst, dass der alte Lappen vernichtet wird und dir in der Zeit von 11 Monaten kein neuer erteilt werden darf.


    Eine MPU ist erst ab 1,6 Pronille Pflicht, kann aber vorher angeordnet werden. Da ist Interessant, ob du bereits anders negativ aufgefallen bist, vorallem in Bezug auf Alkohol. Ansonsten sehe ich keine Anzeichen für eine MPU.


    Die kannst 3 Monate vor Ablauf der Sperre einen Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis stellen. Hierfür braucht man nur ein Foto, sowie den Personalausweis. Nachdem der Antrag gestellt wurde, würde auch erst, falls nötig, die Auffoderung zur MPU kommen.


    Hier noch eine Merkblatt als PDF vom Bayerisches Staatsministerium:
    http://www.stmi.bayern.de/impe…nen/fuehrerschein_weg.pdf


    Es ist nur nichtmehr ganz aktuell: Die Pflicht nach 2 Jahren ohne Führerschein neue Prüfungen abzulegen, gibt es seit Oktober nichtmehr.

  • #5

    ich finds witzig das du sagst man soll sich nich erwischen lassen das sei so peinlich... :hammer:


    sei froh das du niemanden umgenagelt oder einen unfall gebaut hast. sowas findet bei mir keinerlei verständnis! wenn man trinkt fährt man nicht oder man fährt und trinkt nich!


    was wärn die taxikosten im gegensatz zu dem ärger jetzt gewesen?!


    http://www.verkehrsrecht-ueber….de/alkohol_am_steuer.php


    da stehts kurz und knapp ... X( hast wohl noch "glück" gehabt


    edit:und je nachdem wie dein flensburger highscore is vielleicht doch nich:


    http://www.verkehrsrecht-ueber…t.de/punkte_flensburg.php

  • #7

    wenn ich mir deine signatur ansehe und berücksichtige wo du da hier eingestellt hast, muss ich Dir sagen mit dieser Einstellung schaffst du keine MPU.




    Deine einzigen Chancen einen Lappen zu bekommen sind Einstellung ändern oder es wird keine MPU verlangt




    Bis denn vom Sven

  • #10

    Alkohol und ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen geht nicht, egal unter welchen Umständen. Absolut kein Verständnis, die Strafen dafür sind noch viel zu lasch.
    Und die Promillegrenze absoluter Blödsinn, das animiert charakterschwache Menschen sich an ein Limit heranzutrinken das Fakto keines ist, sofern etwas passiert.
    Stell Dir mal vor, Dir knallt einer rein, du im Rollstuhl, er hat Schuld, du warst besoffen bekommst Mitschuld tada 33 - 50% weniger Leistung.


    Meiner Meinung sollten alle alkoholisierten Fahrern die Fahrerlaubnis auf Lenbenszeit entzogen werden, ohne Ausnahme.


    Wer meint auf Alkohol nicht verzichten zu können, der muß halt auf´s Autofahren verzichten. Ich habe mich für´s Autofahren entschieden und seit meiner bestandenen Prüfung auf Alkohol verzichtet.

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