Hallo ich weiß jetzt nicht ob ich jetzt hier das richtige Forumteil für meine Frage ist.
Aber versuch es dennoch sonst bitte verschieben :tongue:
Also wir haben uns jetzt nun einen anderen Opel zugelegt unser alter ist ein Omega B 2,5 V6 wo wir jetzt noch einiges rein gesteckt haben Kats neu Auspuff neu
Zündkabel,Zündspule,Kerzen neu,Bremsbelege neu.
Naja manchmal ruckelt er dennoch deshalb wollten wir ihn nun abmelden und das andere anmelden.
Bei dem Omega ist aber noch ein restbetrag offen bei der Bank den wir wenn wir unsre Steuergutschrift bekommen ablösen möchten damit wir ihn verkaufen können.
Wir möchten aber gerne die Kenneichen auf das andere Auto haben brauchen wir dann den Kfz-Brief zum abmelden des Omegas?Wir haben eine Kopie aber sonst liegt er noch bei der Bank?
Frage
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#2 Zum abmelden braucht die Zulassung den Brief.
Man kann es aber auch mit der Bank so ausmachen das die den Brief zur Zulassung schicken damit du das Auto abmelden kannst.
Danach schickt die Zulassung den Brief wieder an die Bank.
Solange noch ein Restbetrag offen ist bekommst du den Brief nicht ausgehändigt. -
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#4 Bei der Bank anrufen und sagen du möchtset das FZ abmelden .
Die sagen dir , wann sie den Brief rausschicken . In der Regel dauert es ca 4-5 Tage bis er auf der Zulassungstelle eintrifft .
Du kannst auch zwischendurch auf der Zulassungsstelle anrufen und fragen , ob er schon eingetroffen ist .
Das gleiche Kennzeichen bekommst du aber nur , wenn du nachweisen kannst , daß das " Altfahrzeug " nicht m ehr unter diesem Kennzeichen angemeldet wird .
Also Verschrottungsnachweis od. Kaufvertrag für das Auto in einen anderen Kreis / Stadt / Land.
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#6 ZitatDas gleiche Kennzeichen bekommst du aber nur , wenn du nachweisen kannst , daß das " Altfahrzeug " nicht m ehr unter diesem Kennzeichen angemeldet wird .
Also Verschrottungsnachweis od. Kaufvertrag für das Auto in einen anderen Kreis / Stadt / Land
die zulassungsbestimmungen haben sich geändert
du wirst jetzt gefragt ob du das kenzeichen reserwieren (6monate) willst und ob du das kenzeichen auf dem gleichen fahrzeug fahren willst oder ein anderes -
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#7 ZitatWas geschieht nach der Abmeldung mit den bisherigen Kennzeichen?
Neu ist auch, dass außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen behalten. Nach alter Rechtslage wurde ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf das alte Kennzeichen wieder zugelassen, so dass ein zugeteiltes Kennzeichen maximal 18 Monate ruhte. Bei Abmeldungen ab 1.3.2007 wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben.Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen.
QUELLE: ADAC
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