Wer kennt sich mit so was aus?????

  • #1

    Moin Freakz,
    ich hab da ein Problem mit einem großen Versandhaus mit 4 Buchstaben.
    Ich hatte bei denen vor kurzem ein Navi bestellt, und nun hatte ich heute eine Rechnung bekommen worauf steht das, dass Navi am 21.07.07 geliefert wurde und ich nun zahlen solle.
    Das Problem ist nur, dass bei mir ist nichts angekommen ist.
    Ich also bei denen angerufen und gefragt wo das Teil denn sei?????
    Darauf wurde mir gesagt, dass der Fahrer mir das Teil übergeben habe und ich den Empfang unterschrieben hätte.
    Das komische ist nur, dass wir den ganzen Tag, wo es geliefert worden sein soll, nicht zu Hause waren.
    Ich soll aber jetzt beweisen, dass ich nicht zu Hause war.
    Liegt die Beweispflicht nicht bei denen, oder seh ich das falsch. :(


    Gruß Christian :halloha:

  • #2

    Hallo,


    ist doch ganz einfach, du rufst den händler an und forderst von ihm einen ablieferungsnachweis. Quasi deine geleistete unterschrift. wenn du nun wirklich nicht unterschrieben haben solltest, dann kann man das ja auch sehen. manchmal wird sowas dann auch beim nachbarn abgegeben und wenn er es unterschlagen hat, dann hat er den schwarzen peter. kann ja aber auch sein, dass jemand nicht mutwillig unterschlagen hat, denn oftmals sind die leute jetzt auch im urlaub.
    ich an deiner stelle würde mir erstmal keinen kopf machen und vor allem nichts bezahlen bevor du nicht weisst wo die ware ist.


    bummi

  • #3

    @ Bummi
    Hallo,
    also bezahlen werd ich sowieso erst mal nicht.
    Ich schätze mal, dass der Fahrer des Paketdienstes mir das Paket mal wieder vor die Haustür gestellt ha :hammer:, obwohl ich mich schon ein paar mal darüber bei denen Beschwert habe.


    Gruß Christian :halloha:

  • #4

    hi christian


    also, meine freundin meinnt


    a) die informationen des telefongespräches als eine art kleines protokoll notieren, mit datum und ungefährer zeit des anrufes, wenn du den namen deines gesprächspartners noch weisst, MUSS der mit drauf


    b) lass dir eine kopie der empfangsbescheinigung zukommen lassen


    c) schreib denen (wichtig schriftlich) eine mängelrüge im sinne von: keine lieferung


    d) mindestens nach schweizerischem recht ist immer der, der eine vorderung daraus ableitet (in dem falle das versandhaus, das mit der rechnung die vorderung deiner euros ableitet) beweispflichtig.


    mehr juristische informationen bei meiner freundin erhältlich (für schweizer gesetze gültig)


    stef

    Unser Fuhrpark:
    omega B caravan facelift 3.0 Executive (02.2001), agila 1.0 standart (2001), astra F caravan sportive 1.8 16V (04.1994), kadet E cabrio edition 2.0 (04.1992), monza A2 3.0E (04.12.1983), bürstner city 4651 (05.1984). die MB's trau ich mich ned, hier aufzu listen ^^

  • #5

    Solange du keinen Empfang quittiert hast, musst du auch nichts bezahlen. Das Paket wurde wohl entweder beim Nachbarn abgegeben oder ist bei einem Paketdienst-Angestellten gelandet. Du solltest jetzt eine eine eidesstattliche Versicherung einreichen, daß du die Ware nicht entgegengenommen hast. Telefonisch, per Fax oder Post. Wenn du das beim Paketdienst machst, sollte eine Fahrerbefragung durchgeführt werden. Der Fahrer wird sicher irgendwo vermerkt haben, ob z.B. ein Nachbar das Paket angenommen hat. Gemäß §7 ADSp ist der Spediteur, an den Schnittstellen (Übergabe an Empfänger) Unregelmäßigkeiten zu dokumentieren. Meistens ist laut AGB des Paketdienstes der absendende Auftraggeber damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere, augenscheinlich zur Annahme berechtiger Person erfolgen darf (Nachbarn...andere an deiner Haustür angetroffene Personen..). In diesem Fall sollte dich erst recht keine Schuld treffen.

  • #6

    Na in solchen fällen wäre es dann Urkundenfälschung denn die müßen ja die Sachen bei sich einscännen und du mußt ja auf den Scanner unterschreiben.
    und diese Unterschrift ist ja bei denen hinterlegt,
    und die Beweispflicht liegt bei denen.


    Habe ja das selbe Problem mit mein neuen Handy aus Vertragsverlängerung angeblich hätte ich es am 02.07.07 um 09.20 erhalten,nur da war ich ja arbeiten.
    Und die Firma *** Express hat es an mich persönlich übergeben ?( haba danach mir ein Auslieferungsbeleg von denen zeigen lassen und die Unterschrift auf den Scanner war definitiv nicht von mir.


    Naja nun streiten wir über den Anwalt,das lustige ist ja das ich von Arbeit nen Nachweis habe das ich an den Tag von 05.00 bis 16.00 arbeiten war und dies auch auf den Arbeitszeitkonto steht,und bei mir kann ich nicht mal so einfach zwischendurch verschwinden denn jedesmal wenn ich wo anders hin muß brauch ich meine Chipkarte und das wird alles Registriert.


    Christian laß dir von denen doch mal deine unterschrift zeigen.


    Gruß Michi

  • #7

    Ich bezeweifle mal, daß eure Unterschrift auf diesen LCD-Dingern der Unterschrift auf eurem Ausweis auch nur annähern ähnelt. Ich kann auf diesen Teile höchsten eine Welle oder einen Kreis malen. Als Beweis würde ich das nicht anerkennen. Darauf erkenne ich nicht einmal meine eigene Unterschrift wieder.

  • #8

    Christian hast nicht irgendwie nen Nachweis das du zu der zeit nicht da warst??
    Da hast schon 100% gewonnen.


    Mein Anwalt meinte das die das jetzt aussitzen wollen,weil sie mir nix können wegen den nachweis.


    gruß michi


    Mal sehen wie lang das dauert,mein neues handy habe ich aber deswegen immer noch nicht grrrrrrrr.

  • #9

    münchner24v
    Ja hab ich,
    wir waren ab 9.00 Uhr bis 22.00Uhr bei meiner Schwägerin auf ihrer Geburtstagsfeier, da waren genug Zeugen (auch nicht Familienangehörige) die mich und meine Familie gesehen haben. :]
    Und der Paketdienstfahrer stellt die Sachen immer einfach vor die Haustür :hammer:, weil er zu faul ist nocheinmal wieder zu kommen, und meine Nachbarin, die würd sowie so nicht´s annehmen, weil die damit mal schön auf die Nase gefallen ist.
    Es ist übrigens der Paketdienst, der zu dem Versandhaus .... gehört.


    Gruß Christian :halloha:

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