Hallo wollte mal fragen wie das jetzt aussieht wenn ich mein Auto das schon seit ca. 2 jahren abgemeldet ist wieder zulassen möchte. Diese Regelung, eine Volabnahme muss nach 18 Monaten Stillegung erfolgen, wurde doch geändert, das sind doch jetzt 7 Jahre wenn ich nicht irre. Fallen unter diese Regelung jetzt nur fahrzeuge die nach dieser Änderung abgemeldet wurden oder auch für meinen Kadett der jetzt seit ca 2 Jahren abgemeldet ist. Würde das ja etwas vereinfachen.
Mfg
car.freak