Vollabnahme oder nur normale HU

  • #1

    Hallo wollte mal fragen wie das jetzt aussieht wenn ich mein Auto das schon seit ca. 2 jahren abgemeldet ist wieder zulassen möchte. Diese Regelung, eine Volabnahme muss nach 18 Monaten Stillegung erfolgen, wurde doch geändert, das sind doch jetzt 7 Jahre wenn ich nicht irre. Fallen unter diese Regelung jetzt nur fahrzeuge die nach dieser Änderung abgemeldet wurden oder auch für meinen Kadett der jetzt seit ca 2 Jahren abgemeldet ist. Würde das ja etwas vereinfachen.


    Mfg


    car.freak

  • #2

    Hi


    Haste schon richtig erkannt auch Fahrzeuge die davor abgemeldet wurden gilt jetzt die neue Regelung . 7 Jahre und danach erst wieder neue Vollabnahme.

    Gruß aus Köln Christian
    Stolz , ne Kölsche zo sin :respekt:
    Im Notfall : 0178/1496727 :ok:
    Als ich Deinen Hals berührte, Deinen Mund zu meinem führte, Deinen Saft in mir spürte.. oh, wie sehn` ich mich nach Dir - Du geliebte Flasche Reissdorfkölsch !!DANKE an Ed Hardy Da erkenn ich bekloppte sofort :thumbup: 3 Liter was sonst :(

  • #3

    Das habe ich mich auch gefragt. Bei meinem Omega A sind letzten Sommer Die 18Monate abgelaufen. Hab zum Spaß ab und zu mal online nachgesehen ob mein Kennzeichen schon frei ist, war aber nie verfügbar. Ich werd einfach mal bei der Zulassungstelle nachfragen.

  • #4

    Hi Ihr...


    Hab den Beitrag wieder mal ausgegraben, da ich was wissen möchte... Und zwar...




    Wie ist das jetzt geneu?? Zählen zu der Reglung auch die vor der Änderung des Gesetzes abgemeldeten Fahrzeuge oder nicht???


    Grüße Der_Baeck

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