Erstmal gute Besserung!
Kenne mich ein bissl aus da ich selbst Vorgesetzter von 18 Mitarbeitern bin und auch ich kann ich diese Kündigung nicht nachvollziehen denn es gibt 2 Möglichkeiten einer Kündigung, einer ordentlichen und einer außerordentlichen. Wenn es zu einer ordentlichen Kündigung komt dann müssen Abmahnungen vorausgehen und kann nicht nach belieben ausgeführt werden.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muß keine Abmahnung vorausgehen und kann ohne Grund erfolgen. Hierzu muß aber beachtet werden, dass dies entweder nur in einer Probezeit geschieht oder der Arbeitnehmer sich vorsätzlich oder fahrlässig verhalten hat. In Deinem Fall sehe ich dies nicht als Grundlage.
Er könnte nur in dem Fall der Probezeit das Recht zugesprochen bekommen. In allen anderen Fällen sieht es für ihn schlecht aus.