eintragung
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#5 ZitatOriginal von ipluethi
polypEs gibt keine amtlichen Behördenpapiere, die handschriftlich gefertigt werden. Möglich, dass du eine Art Bescheinigung mitbekommst, woraus hervorgeht, dass die Eintragung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich bist du immer in der Beweispflicht.Bei uns z.B. stellt sowas kein Problem dar, da wir mit den Dateien der Zulassungsstelle (und auch anderen Ämtern) vernetzt sind und so immer die aktuellen Datensätze abrufen können, auch außerhalb der Geschäftszeiten.
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#6 ZitatOriginal von tanner0875
Bei uns z.B. stellt sowas kein Problem dar, da wir mit den Dateien der Zulassungsstelle (und auch anderen Ämtern) vernetzt sind und so immer die aktuellen Datensätze abrufen können, auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Echt?
Sowas will ich auch! Is ja wie im Schlaraffenland..
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#7 Hi,
ZitatOriginal von scw-tuning
hi
ich habe meine felgen ja eintragen lassen nur hab ich meine papiere noch nicht wieder vom tüv, kommen donnerstag mit der post! darf ich trotzdem mit den felgen rumfahren oder bekome ich da probleme mit der polizei .
mfg christianalso wenn ich das so lese, klingt das für mich wie Eintragungen aus der Jugend
So Schummel/Schwarz TÜV
Schick mal deine Papiere mit Betrag x an Fa. xyz incl. Eintragungswunsch und du bekommst umgehend die Sachen nach Erledigung zurückgeschickt
Oder das ein Fahrzeug bei einer "Tuningfa." war zwecks eintragen, aber der Wagen garnicht von seinem Abstellplatz bewegt wurde und die Eintragung war vorhanden.
Alles schon erlebt.Zumal die Fahrzeugpapiere sofort nach Änderung wieder ausgehändigt werden, da grad bei solch einer Abnahme die Änderungen ja im Brief (macht der TÜV) und Schein (wird ja von der Zulassungsst. ausgestellt) gemacht werden.
Aber ist ja Egal, nur sollte man Wissen, das Eingetragen nicht vor weiteren Ärger schützt.
Es braucht nur ein Polizist/Prüfer diese Eintragung anzweifeln, schon hast nen Prob. -
#8 Moinsens!
Wenn man direkt zum TÜV fährt, bekommt man in der Regel auch sofort die Papiere nach der Eintragung wieder ausgehändigt. Man kann ja aber auch z.B. in Werkstätten o.ä. eintragen lassen, wenn der TÜV-/Dekra- (oder wer auch immer)-Prüfer dort seine Termine hat. Dann kann es schon sein, dass die Papiere nachträglich erstellt / erweitert und im Nachhinein zugeschickt werden.
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#9 Hi,
ZitatOriginal von tanner0875
Moinsens!Wenn man direkt zum TÜV fährt, bekommt man in der Regel auch sofort die Papiere nach der Eintragung wieder ausgehändigt. Man kann ja aber auch z.B. in Werkstätten o.ä. eintragen lassen, wenn der TÜV-/Dekra- (oder wer auch immer)-Prüfer dort seine Termine hat. Dann kann es schon sein, dass die Papiere nachträglich erstellt / erweitert und im Nachhinein zugeschickt werden.
also ich habe im Bekanntenkreis einige Prüfer beim TÜV und der GTÜ, und keiner nimmt irgendwelche Unterlagen von Kunden mit nach Hause oder in die Prüfstelle wenn er Aussendienst hat.
Es wird alles vor Ort ausgefüllt und sofort mitgegebenZumal bei Änderungsabnahmen nach 19.2 man ja eh nur den "Beipackzettel" mitbekommt.
Und auf diesem steht dann, Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist und dann 3 Möglichkeiten.
1. Zwingend und Unverzüglich durchzuführen
2. Zwingend, aber nicht Unverzüglich.
3. nicht zwingend (gar nicht).Zumal ich als Kunde niemals meinen Brief längere Zeit aus der Hand geben würde, schongarnicht einen Versand über den Postwg möchte.
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