• #2

    Sowas kann dich 20€ kosten,
    aber mehr dürfte nicht passieren. :)


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #4

    das hingegen find ich toll an der eidgenössischen rennleitung, wenn die papiere zwecks neuschreibung oder umschreibung auf einem der ämter liegen, dann erhälste so ne art übergangspapier das meist von hand gekritzelt iss und da steht drauf was der polyp wissen muss :rolleyes: :rolleyes:

    Unser Fuhrpark:
    omega B caravan facelift 3.0 Executive (02.2001), agila 1.0 standart (2001), astra F caravan sportive 1.8 16V (04.1994), kadet E cabrio edition 2.0 (04.1992), monza A2 3.0E (04.12.1983), bürstner city 4651 (05.1984). die MB's trau ich mich ned, hier aufzu listen ^^

  • #5


    :( X(


    Es gibt keine amtlichen Behördenpapiere, die handschriftlich gefertigt werden. Möglich, dass du eine Art Bescheinigung mitbekommst, woraus hervorgeht, dass die Eintragung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.
    Grundsätzlich bist du immer in der Beweispflicht.


    Bei uns z.B. stellt sowas kein Problem dar, da wir mit den Dateien der Zulassungsstelle (und auch anderen Ämtern) vernetzt sind und so immer die aktuellen Datensätze abrufen können, auch außerhalb der Geschäftszeiten.

  • #6



    Echt?



    Sowas will ich auch! Is ja wie im Schlaraffenland..

  • #7

    Hi,



    also wenn ich das so lese, klingt das für mich wie Eintragungen aus der Jugend ;)
    So Schummel/Schwarz TÜV
    Schick mal deine Papiere mit Betrag x an Fa. xyz incl. Eintragungswunsch und du bekommst umgehend die Sachen nach Erledigung zurückgeschickt
    Oder das ein Fahrzeug bei einer "Tuningfa." war zwecks eintragen, aber der Wagen garnicht von seinem Abstellplatz bewegt wurde und die Eintragung war vorhanden.
    Alles schon erlebt.


    Zumal die Fahrzeugpapiere sofort nach Änderung wieder ausgehändigt werden, da grad bei solch einer Abnahme die Änderungen ja im Brief (macht der TÜV) und Schein (wird ja von der Zulassungsst. ausgestellt) gemacht werden.


    Aber ist ja Egal, nur sollte man Wissen, das Eingetragen nicht vor weiteren Ärger schützt.
    Es braucht nur ein Polizist/Prüfer diese Eintragung anzweifeln, schon hast nen Prob.

  • #8

    Moinsens!


    Wenn man direkt zum TÜV fährt, bekommt man in der Regel auch sofort die Papiere nach der Eintragung wieder ausgehändigt. Man kann ja aber auch z.B. in Werkstätten o.ä. eintragen lassen, wenn der TÜV-/Dekra- (oder wer auch immer)-Prüfer dort seine Termine hat. Dann kann es schon sein, dass die Papiere nachträglich erstellt / erweitert und im Nachhinein zugeschickt werden.

  • #9

    Hi,


    also ich habe im Bekanntenkreis einige Prüfer beim TÜV und der GTÜ, und keiner nimmt irgendwelche Unterlagen von Kunden mit nach Hause oder in die Prüfstelle wenn er Aussendienst hat.
    Es wird alles vor Ort ausgefüllt und sofort mitgegeben ;)


    Zumal bei Änderungsabnahmen nach 19.2 man ja eh nur den "Beipackzettel" mitbekommt.
    Und auf diesem steht dann, Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist und dann 3 Möglichkeiten.
    1. Zwingend und Unverzüglich durchzuführen
    2. Zwingend, aber nicht Unverzüglich.
    3. nicht zwingend (gar nicht).


    Zumal ich als Kunde niemals meinen Brief längere Zeit aus der Hand geben würde, schongarnicht einen Versand über den Postwg möchte.

  • Hey,

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