Beiträge von greybeard

    Messe doch mal wieviel Spannung noch vorne bei deinen SW ankommt! Der Spannungsabfall bei solch "alten" Autos kann durch Kabelalterung, Kontaktkorrosion und -verschleiß schon sehr groß sein. Der Strom zu den SW muß ja erst von der Batterie zu den Sicherungen und Schaltern im Armaturenbrett und von da wieder zurück zu den SW, mit einem Relais umgehst du einfach diesen Stromweg, mußt allerdings die Lampen noch mal extra absichern! So ein Relais kostet 2-3€ und ein bißchen Kabel hat doch jeder Bastler in der Garage.
    Wenns dann immer noch nicht zufriedenstellt, kannst du ja immer noch auf diese Xenons umrüsten, die Relais können ja drin bleiben.


    Aber du bist gewarnt 8) !



    Mfg greybeard


    Hmm :( , sind aber auch nur Mutmaßungen. Selbst wenn es diesen Stichtag irgendwo niedergeschrieben gäbe, denke ich, daß er nur auf einen Bestandsschutz für schon verbaute Xenons abziehlt, da deren Nachrüstung einen übergebührlichen Aufwand erfordert.
    Für aktuelle Nachrüstungen wäre dann die aktuelle Rechtslage zu beachten - siehe oben!


    Btw., rüstet Relais nach, die kosten nicht viel und bringen eine deutliche Verbesserung in der Lichtausbeute! Und in jedem Fall Markenleuchtmittel verwenden! Außerdem, wenn möglich, mal den Reflektor und die Streuscheibe mit einem gaaanz weichen Wolllappen von innen reinigen, daß macht auch viel aus! Beim A-Omi geht das, glaub ich, noch!?



    Wie gesagt - vermute Bestandsschutz!



    Der meinte vielleicht Lampen mit Xenon-ähnlichem Licht, es gibt keine legalen Xenon-Lampen mit H1-Sockel!
    Xenon-Lampen haben einen genormten eigenen Sockel, der passt in keinem anderen herkömmlichen Scheinwerfersockel!



    EDITH:
    Ich habe gerade ein Schriftstück des KBA zum oben genannten Stichtag gefunden und das zeigt, daß dieser Stichtag nur für die Nachrüstung von Xenon vor diesem Tag Bedeutung hatte! Die Hersteller waren schon immer an den Gesetzestext gebunden!
    Das könnt ihr hier nachlesen!




    Mfg greybeard

    Ich weiß ja nicht wo ihr diesen Stichtag für die SWRA herhabt, in der StVZO habe ich dazu nichts gefunden :( .
    Der originale Text zum Thema Gasentladungslampen steht im §50 (10) und lautet wie folgt:


    "(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein."


    Nachzulesen beim "Bundministerium der Justiz"!
    Ein Ausnahme habe ich auch in den Anlagen nicht gefunden, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.




    Mfg greybeard

    Ich muß Fuzzy zustimmen, die Nachrüst-Xenons sind alle illegal! Und die Verkäufer sichern sich im Angebotstext auch immer entsprechend ab, weit unten im Text steht immer "Nicht im Bereich der StVO zugelassen, Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt!" o.ä.! Da habt ihr, selbst bei einem unverschuldeten Unfall, schlechte Karten wenn das festgestellt wird!
    Für Xenon-Licht sind immer Klarglasscheinwerfer, Scheinwerferreinigung und automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben! Letztere ist ziemlich aufwendig zu realisieren, Lagesensoren an den Achsen und sehr schnelle Servomotoren mit entsprechendem Steuergerät an den Scheinwerfern, die ja blitzschnell bei jeder Änderung des Fahrzeugniveaus reagieren müssen. So ein Aufwand lohnt beim Nachrüsten nicht.
    Kauft euch von Osram die "Nightbreaker" oder die schon genannten von Phillips, die sind hell und vor allen Legal!


    Und für die Stromversorgung bei euren Scheinwerfern empfehle ich das Zwischenschalten eines Relais (eins pro Scheinwerfer!)!
    So das ihr mit den Schaltern nur noch die Relais schaltet, die benötigen nicht viel Strom, und die Relais schalten direkt von der Batterie mit etwas dickeren Kabeln auf kürzestem Weg die Lampen ein! Ihr werdet staunen, was das ausmacht :thumbup: !




    Mfg greybeard

    Ob der Dieselkühler passt, kann ich dir nicht sagen, aber einen Sinn macht es nicht!
    Selbst wenn der größer ist, wirst du weiterhin diese hohen Temperaturen erreichen weil Thermostat und Lüftersteurung die Selben bleiben und auf diese Temperaturen ausgelegt sind, d.h. das Thermostat ist erst bei ca.107°C voll geöffnet und die Lüfter (beim V6 mit Klima sollten es 2 sein!) schalten bei ca.100°C ein. Da brauchst du dir keinen Kopf drum machen, das ist ein geschlossenes Kühlsystem mit einem Überdruck von ca. 1bar, dadurch liegt der Siedepunkt erst bei 125°C. Und deine Anzeige im Tacho ist sowieso nur ein Schätzeisen.
    Und was Klima und Motorkühlung betrifft, das sind 2 vollkommen unterschiedliche paar Schuhe! Für die Klimaanlage hast du einen Kondensator, der sieht allerdings einem Wasserkühler sehr ähnlich! Dieser sitzt vor dem eigentlichen Kühler in der Front und wird nicht von Wasser sondern von einem Kühlmittel namens R134a durchflossen, welches bei Kontakt mit der Luft gasförmig wird und sich verflüchtigt! Und ich denke, dieser Kondensator wird bei deinem Wildunfall wohl auch beschädigt worden sein!





    Mfg greybeard

    Hmm, verstopfte Kats, da dürftest du schon ziemliche Startschwierigkeiten haben, bzw. der Motor stirbt nach dem Start schnell wieder.
    Das plötztliche Ausgehen ohne Vorwarnung und Fehleranzeige hatte ich beim Vectra auch schon, da waren es die Anschlüsse an der Kraftstoffpumpe, die dann sporadisch ausfiel, weil nicht genug Saft ankam! Und das Hängenbleiben der Drehzahl könnte auch ein mechanisches Problem am Gaspedal, Bowdenzug oder Drosselklappensteller sein, schon mal dabei versucht das Gaspedal zurückzuziehen?
    Evtl. könntest du ja auch noch die Temperatursensoren für Ansaugluft/Kühlwasser prüfen, die allerdings bei einem Defekt im Fehlerspeicher einlaufen müssten!






    Mfg greybeard