Beiträge von Fuzzy




    Nichts geht schneller. ;)


    Die Abnützung kann aber auch ganz einfache Gründe haben. Rauhe Hände,Ringe, viel Kurzstrecke usw usw. Bei dem Preis würde ich mir aber über die Laufleistung auch keine Gedanken machen...

    Pass aber auf! Die 85 Euro hören sich im ersten Moment zwar günstig an, können aber auch noch Folgekosten nach sich ziehen. Dazu musst du dir die Kennzeichnung auf der AHK anschauen. Beginnt die mit e(Zahl)94/20, musst du sie nicht eintragen lassen. Da sie aber evtl schon älter ist, könnte die Kennzeichnung auch aus der Wellenlinie und dann den Buchstaben F oder M gefolgt von 4 Zahlen bestehen. Diese musst du dann eintragen lassen. Hier kann sich ein Prüfer aber querstellen, da deine Fahrzeugausführung evtl nicht in der KBA-Zulassung der AHK steht (Weil dein Auto bei Produktion der AHK noch nicht gebaut war).

    Da deine Kurbelwelle zwei Enden hat, hat sie auch zwei Simmerringe. Einer vorne hinter dem Kurbelwellenrad und einen hinten vor der Schwungscheibe. Nun ist natürlich die Frage, welcher gewechselt wurde. Wenn es der hintere war, und der nun wieder undicht ist, würde ich mal der Werkstatt nen Besuch abstatten. Dann greift nämlich die Gewährleistung noch.


    Verkaufsangebote haben in den Threads nichts zu suchen. Ob diese nun ernst gemeint sind oder nicht kann ich nicht wissen, und tut auch nichts zur Sache. Mit Zensur hat dies mit Sicherheit nichts zu tun.
    Zu deinen Fragen :
    1) Nein, ich sitze 26Stunden/ Tag vor dem Rechner und lauere nur auf Regelverstöße. :rolleyes:
    2)Es gehört zu den Aufgaben eines Mods, Regelverstöße zu finden, und zu beseitigen. Wie du selbst bemerkt hast, ist dies auch in anderen Foren so üblich. Im übrigen wurden in der letzten Woche vermutlich keine 5 Beiträge durch uns bearbeitet. Warum? Weil sich der größte Teil der User an die Regeln hält! (Lob an dieser Stelle!)
    3)im Privatleben kann ich niemanden ins Wort fallen, siehe 1) ;)

    Wie schon oft erklärt wurde: Eine Überweisung kann nicht zurückgebucht werden. Das was du meinst ist eine Lastschrift, z.B von deinem Telefonanbieter, ebay (das Unternehmen selbst), paypal usw. Also alle Abgänge, für die du eine (einmalige oder dauerhafte) Einzugsermächtigung erteilt hast. Hier beträgt die Frist in der Regel 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlußes (meist Quartalsende oder Monatsende). Bei nicht autorisierten Abbuchungen kann das Geld sogar 13 Monate nach Buchung noch zurückgeholt werden.


    Im übrigen würde ich den Händler aber eher als gewerblich einstufen, wenn man seine Auktionen betrachtet.

    Dann gibt es noch die KÜS.


    Wenn er seit Anmeldung beim Vorbesitzer nicht zwischendurch getüvt wurde, so frag bei der letzten Zulassungsstelle nach. Der nächste HU-Termin wird ja bei der Zulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) vermerkt.