Naja, wenigstens verdienen die Anwälte an der Gier oder besser gesagt an der Dummheit der Leute. In diesem Zusammenhang aber von Betrug reden finde ich persönlich aber etwas übertrieben. Nicht umsonst war dieses "Schnäppchen" so billig. Eine Million anderer Ebayer sind nicht darauf reingefallen.
Tja, der "Schaden" des TE ist ja sehr gering. Zahlen muss er trotzdem, da ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Allerdings kann er sich evtl ein klein wenig rächen. Wenn in der Auktionsbeschreibung nur OVP erwähnt ist, und nicht nur der Karton, kann er ihm berechtigt eine negative Bewertung reinwürgen, sofern nur ein Tütchen oder ein Kabeldraht fehlt. Diese Teile gehören nämlich zur OVP. Somit wäre der Artikel nicht vollständig.
Ansonsten das nächste Mal einfach vor dem Bieten alles lesen.