Mag schon sein. In meinem Fall ist das Auto aber durchgehend angemeldet, also wird zurückdatiert. Warum ich ihn nicht abgemeldet habe hat diverse Gründe und ist in diesem Fall (zumindest für mich) besser als abmelden gewesen.
Beiträge von Fuzzy
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Hier mal ein Vergleich aus einem anderen Forum:
ZitatHier mal mein Vergleich E10 vs. Super:
E10: 8,40 l/100km
Super: 7,93 l/100km
(Jeweils ca. 560km auf der Autobahn)Daraus folgen Kosten pro 100km:
E10 (1,55€/l): 13,02€
Super (1,63€/l): 12,92€Wenn man jeweils 10% und 5% Ethanol abzieht, bekommt man einen Verbrauch von reinem Benzin von:
E10: 7,56 l/100km
Super: 7,53 l/100kmWo ist da jetzt der ökologische Vorteil?
Ich habe bis jetzt noch kein Argument gehört, was einen finanziellen, ökologischen oder ideellen Vorteil von E10 belegen kann. Daß es manche Fahrzeuge tanken können ist ja toll, aber kein Argument, es auch zu tun.
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@Markus
Für "Strafen" sind aber andere zuständig, nicht irgendwelche Prüforganisationen.
Wenn du deinen Zahnriemenintervall um 10tkm überziehst, ist dann der Nächste 10tkm kürzer?Ich habe z.B noch einen Astra. Da ist der Tüv vor einem halben Jahr abgelaufen. Das Fahrzeug steht seitdem zerlegt in der Garage. Aus Zeitgründen komme ich nicht dazu, ihn fertig zu machen. Im Sommer wird er vermutlich soweit sein, und dann (hoffentlich) die HU ohne Mängel bestehen. Was für einen Sinn macht dann eine Rückdatierung?
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War die Änderung des Thread-Titels beabsichtigt?
Egal, hier mal was lustiges dazu, was aber auch zum Nachdenken anregen kann: http://www.bild.de/BILD/politi…ird-super-plus-knapp.html -
Pedalgummis wurden bei uns auch schon vor 20 Jahren bemängelt. Hier gehts ganz einfach um die Rutschgefahr beim Bremsen. Die anderen Pedale waren eigentlich immer egal, bzw wurde nur darauf hingewiesen.
Einerseits kann man wirklich denken, daß es den Organisationen um die Nachprüfungsgebühr geht. Ich denke aber, daß sie eher größeres vorhaben. Es war ja schon öfters im Gespräch, daß sie die Prüffrist auf ein Jahr verkürzen wollen. Daher "müssen" vor allem ältere Fahrzeuge ja Mängel aufweisen, um die Notwendigkeit glaubhaft zu machen.
Richtig lächerlich wird es, wenn sie z.B die Scheibenwischanlage prüfen. Ist sie zufällig leer, haben sie was zum aufschreiben. Auch die Rückdatierung bei überzogener HU ist eine Schweinerei. Der Prüfer begutachtet ja den momentanen Zustand, und nicht einen vergangenen. ( "Die Reifen sind abgefahren"... "Aber vor einem halben Jahr waren sie noch gut" ) Schön, daß Hessen dies zumindest eingesehen hat. Jetzt sollten die anderen Bundesländer da nur nachziehen. -
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Ich hatte ja zuerst "ausblinken" geschrieben, ohne auf sein Baujahr zu achten. Laut dieser Anleitung ist es aber nix fürs Facelift: http://www.emling-online.de/kf…fehlerdiagnose_omega.html
Also bleibt nur der Weg des "richtigen" auslesens.
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Stop! Ausblinken nur bis BJ 99, danach auslesen.
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Servus,
MKL ist immer gut. Dann ist wenigstens was im Fehlerspeicher abgelegt. Lies den mal aus. Alles andere wär Kaffeesatzlesen.
Edit: Zu langsam -