Beiträge von Fuzzy

    Und das ist der Unterschied: Der Gebrauchtwagenhändler kann mich zwar vom Hof jagen, den Schaden muss er aber trotzdem beheben bzw beheben lassen. Sachmängelhaftung heißt hier das Zauberwort, welches dir zumindest in den ersten 6 Monaten Kosten ersparen kann. Bei den folgenden 6 Monaten wirds dann Dank der Beweislastumkehr etwas schwieriger.

    Das ist das Risiko eines Gebrauchtwagenkaufs. Niemand kann verlangen bzw davon ausgehen, daß bei einem Gebrauchtwagen alle Reparaturen fachgerecht ausgeführt wurden. Immerhin hielt sie ja mindestens einen Monat bzw sogar noch länger. So schlecht kann sie also nicht gewesen sein.
    Interessant wäre natürlich zu wissen, wer die mangelhafte Reparatur festgestellt hat.


    Edit: Warum sollte er ihn über einen Mangel unterrichten, der von ihm behoben wurde? Anders sähe es aus, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs noch Wasser verloren hätte. Wenn ich dem Käufer meines Sharans sämtliche Mängel der Vergangenheit aufliste, braucht der Kaufvertrag ein Beiblatt und ich zwischendrin was zu essen. :O

    Beim Wohnwagen ist sie nur theoretisch keine Pflicht. Den Tüv interessiert es nicht. Allerdings kann sie ein Campingplatzbetreiber fordern. Für die Gasprüfung dürfen halt die Schläuche und Regler nicht älter als 10 Jahre sein.
    Ich würde aber vermutlich eher den Weg einer Wasserstandheizung gehen. Die hat zwar etwas länger als eine Luftstandheizung, ist aber m.M zumindest bei Kauf einer gebrauchten SH aber sicherer.
    Ich weiß ja nicht, wie dein Bumscontainer von innen aussieht. Evtl lässt sich im Innenraum ein Kühler als Wärmetauscher verbauen. Vorteil bei einer Wasserheizung ist meiner Meinung nach, daß sie auch noch eine Zeit lang Wärme abstrahlt, wenn sie aus ist.
    Das ganze dann über ein altes Siemens S10 oder ähnliches fernsteuern, dann ist die Hütte warm, wann du es willst.

    Alleine die Tatsache, daß die Stripes kürzbar sind, belegt daß sie keine legale Zulassung besitzen können. Selbst eine Eintragung ist dann leider mehr als fragwürdig, da "lichttechnischen Einrichtungen" nicht verändert werden dürfen. Lasierte Rückleuchten haben auch ein E drauf, taugen aber nichts mehr für den öffentlichen Verkehr. Und selbst die werden teilweise eingetragen. Also bitte richtig oder gar nicht.

    Ich würde es mal so sagen: Wer Spezialwerkzeug nicht braucht, soll drauf verzichten. Wer sich aber nicht sicher ist, oder das eine oder andere einfach leichter haben will, sollte es besser verwenden. Das ist ungefähr so, wenn sich der eine einen guten Werkzeugsatz zulegt, der andere aber davon überzeugt ist, alles mit der WaPu-Zange machen zu müssen. Die Schraube bekommen vermutlich beide auf. Die Frage, wer sich dabei leichter tut muss wohl nicht gestellt werden.
    Zum Thema Spezial-Werkzeug fällt mir immer folgendes Video ein: http://www.youtube.com/watch?v=0zeZn-oucOg&feature=related Als Notlösung würde ich es nicht anders machen. Ansonsten würde ich aber doch die "normale" Art vorziehen. :rolleyes: