Beiträge von xxchuckyxx


    es sind aber auch mängel am fahrzeug und die gasanlage funktioniert nicht, deswegen wurde mein marktwert tiefer gesetzt.


    aber es liegt auch immer am käufer, kann er schrauben und es sind für ihn kleinigkeiten kann ein wagen etwas mehr kosten , hat der käufer nun zwei linke hände ,sollte der preis gut niedrig sein wenn mängel vorhanden sind ,da ja werkstattkosten noch anfallen.


    es ist aber auch immer schwer ein fahrzeug einzuschätzen den man nicht sehen kann :(


    andere frage ist der wagen von privat oder vom händler? (obwohl wenn vom händler ,verkauft er ihn bestimmt für einen kunden oder für export oder sonst irgendeine andere ausrede , hauptsache er braucht keine garantie geben )

    ist kein blödsinn


    NACHRÜST-AUSPUFFANLAGEN dürfen nicht lauter als das Original sein.


    Mit einer EG-Betriebserlaubnis s (EG-BE), erkennbar am ein gestanzten
    kleinen e (plus Länderziffer), ist eine Eintragung in die Papiere nicht
    nötig.


    Die Fälschung einer BE gilt als Straftat.


    Im Kfz-Schein gibt's zwei Werte für die maximal zulässige Lautstärke: das Fahr und das Standgeräusch.


    Letzteres kann bei Kontrollen durch die Rennleitung gemessen werden.


    Gemessen wird drei Mal in einem Abstand von 50 Zentimetern und im 45- Grad-Winkel längs zur Auspufföffnung.


    Als Drehzahl gilt die Hälfte der Nenn-Drehzahl


    (falls diese über 5000 liegt, unter 5000 gelten drei Viertel).


    Der lauteste der drei Messwerte gilt, davon wird eine Toleranz von fünf dB(A) abgezogen.


    Ist der ermittelte Wert höher als der Wert im Kfz-Schein, gilt die Betriebserlaubnis des


    Auto als erloschen.




    Hat der Auspuff eine gültige BE und ist (ohne daß daran manipuliert
    wurde) dennoch zu laut, so wird der Fahrer nicht dafür verantwortlich gemacht oder kann gegen dem Hersteller klagen.Wurde eine Aupuffanlage eingetragen vom Tüv und eine Messung der Polizei wurde nach kurzer Zeit nach der Eintragung gemacht , haftet der Tüv (wenn am Auspuff keine veränderung vorgenommen wurde nach der Eintragung) dieses Recht gilt nicht für Eintragungen die älter als zwei Monaten ist.




    Die Polizei darf in keinster Weise sicherstellen!!!!!!!!


    Es sei denn, sie kann an Ort und Stelle schriftlich den Nachweis über ein oder mehrere gestohlen gemeldeter Teile vorweisen.


    Oder das Fahrzeug ist Bestandteil einer Straftat.


    Die vorrübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in
    das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.


    Ein Eingriff in das Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
    Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
    Eingriff im konkreten Fall zulässt.


    Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.




    Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen
    auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei
    lediglich einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in
    angemessener Zeit(1-2 Wochen) zu überprüfen ist.




    Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind.




    Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu:




    Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen
    nicht entspricht (§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung
    der Rennleitung verpflichtet,


    (z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen.




    Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die
    Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km
    beträgt.

    um es ganz einfach zu machen, löte das rote und schwarze kabel an den pinnen von originalen tachobeleuchtung an,geht super schnell und ist mit dem originalen dimmer dimmbar,ausserdem muss du nicht weiter kabel verlegen

    fahre einfach zum tüv hin wo die anlage eingetragen wurde,und ausserdem die polizei darf nicht alles bemängeln


    oder still legen, wenn ein gutachter was die tüv futzis sind die anbauteile begutachten und das für ok finden dann ist es so, was dann die beamten sagen spielt keine rolle,


    also zum prüfer hin abstempeln lassen und zu den bullen vorzeigen mit dem satz das die anzeige zu unrecht ist,sie sollen sich doch mit dem tüv in verbindung setzen ,das ist nicht deine aufgabe ,sondern die des tüvs dafür sind dieses da um anbauteile zu begutachten und eizutragen wenn es ok ist,


    sollte aber die anlage zb schon 1-2 jahre schon montiert sein ,kann es natürlich sein das dieses von innen sich auflöst und lauter werden kann

    nein du muss dein bordcomputer nicht umprogrammieren lassen wegen dem radio ( das ist nur dafür da,das beim fremdradio die uhrzeit angezigt wird im bc)


    vom jvc radio aus müsste ein rotes und ein gelbes kabel kommen die mit steckkabelschuhe versehen sind. bei dem originalem stecker müsste das rote mit rote vom radio zusammen kommen, wenn es so ist dann lege das gelb vom radio auf dem roten kabel und da wo das gelbe dran gewesen ist das rote vom radio,


    hoffe mein kauderwelch verstehst du :)

    ich kann dir sagen wenn du dir einen pilz drauf machst verbraucht dein omega mehr ,nicht wegen dem pilz sondern weil man seine fahrweise automatisch ändert, ( man will es hören) leider leiden die luftmengenmesser dadurch


    wenn du unbedingt brummen haben willst ,mache deinen luftfilterkasten auf bohre unten im kasten löscher rein aber große 2cm und baue ihn wieder zusammen mit original filter, ist gesünder ,und brummt mehr,( warum? der luftfilterkasten hat mehr resonanzraum zum vibrieren) und kostet nix.


    und nein du bekommst keine mehrleistung damit