Hi Alex!
Ärgerlich sowas! Lt. deinem Bericht ist die Schuldfrage nicht eindeutig, bei Aussage gegen Aussage und ohne Zeugen oder eindeutigen Sachverhalt(z.B. Unfall von der Polizei aufgenommen mit der Feststellung, daß einer von beiden denselbigen verschuldet hat) wird es darauf hinauslaufen, daß entweder jeder seinen eigenen Schaden selbst bezahlt, oder, daß jeder nur 50% von der jeweils gegnerischen Versicherung bekommt. Und das kann dann schlecht für dich aussehen. Wenn z.B. der Audi - nur mal angenommen - 2.000 € Schaden hat, bekommt er dann 1.000 € von deiner Versicherung. Das wäre dann der Betrag, den du bezahlen müßtest, um deinen SFR zu behalten. Für deinen Omega ist allerdings im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht ein imaginärer Restwert, sondern der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Also das, was du auf dem Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müßtest. Und der kann - je nach Zubehör und Extras(Felgen, Reifen, Zusatzheckspoiler, HiFi-Anlage, usw.) - dann weitaus höher sein. Von dem bekommst du dann aber von der gegnerischen Versicherung auch nur 50%. Hat dein Omega also in diesem Fall - nur mal angenommen - einen Wiederbeschaffungswert von 1.000 €, dann bekommst du nur 500 €. Dein Wagen wäre unrepariert und du müßtest in diesem Rechenbeispiel allein 500 € draufzahlen, um deinen SFR zu behalten. Du solltest dich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen(für ADAC-Mitglieder z.B. kostenlos, vieleicht hast du auch eine Rechtsschutz) und ggf. einen Anwalt nehmen. Zur Bezifferung des eigenen Schadens würde ich einen Gutachter nehmen. Inwieweit der Leistungsaufall bei einer Teilschuld in die Abrechnung mit einfließt, weiß ich nicht, wenn dann aber auch nur zu 50% und mehr als 1, 2 Tage würde die Reparatur deines Wagens wohl nicht dauern in der Fachwerkstatt.
Der wichtigste Punkt ist aber der Wiederbeschaffungswert für deinen Omega - wenn der höher liegt als der KVA für die Reparatur, sieht es in jedem Fall besser aus, da dann zumindest der volle KVA für die Abrechnung maßgeblich ist.