Beiträge von FalkeFoen


    Hallo!


    Das ist Schlicht und Ergreifend falsch, einfach mal vorher informieren sonst glaubt das noch jemand ;) . Der geänderte ZR-Antrieb wurde erst ab Anfang 2003 bei den V6 verbaut, das Bj des Omegas in der Anzeige ist 5/2001 und da ist der ZR-Wechsel eben alle 4 Jahre oder nach 60000km je nachdem was zuerst eintrifft.


    mfg
    Falkefoen


    P.s gutti-g Du weisst schon das der Y32Se ne Saufziege ist!

    Hallo!


    Also ganz einfach, hättest Du Dich vor dem kauf schlau gemacht, hättest Du jetzt keine Probleme. Nochhma,l es gibt keine Möglichkeit den Müll eingetragen zu bekommen, so sehr es Dich auch ankotzen mag. Entweder Du baust es ab und verkloppst es wieder oder Du fährst halt weiter und nimmst eine Anzeige in kauf! Die Entscheidung liegt bei Dir ;)


    mfg
    FalkeFoen

    Hallo!


    Tox-Design war so klever und hat den Müll den es verkauft hat mit einem Materialgutachten ausgeliefert und somit sind die Teile nicht Eintragungsfähig.


    Auszug vom KBA:


    Für Reihenweise gefertigte Fahrzeugteile sind Teilegutachten, ABEs, Bauartgen., EG-ABE oder ECE-Gen. zu erstellen. Prüfberichte, Materialgutachten etc. sind als Grundlage für Begutachtungen für solche Teile nicht mehr zulässig!


    Das sollten die Vertreiber solcher Teile eigentlich Wissen un dtrotzdem wird der Müll angeboten.


    mfg
    FalkeFoen

    Hallo!


    Eben deswegen hatte ich ja die Bedenken, 8/9 mal 18 Zoll sind beim Omega nicht Serienmäßig und auch die Reifengrössen 235/40-18 und 255/35-18 entsprechen nicht dem Orginal. Der nette Polizist :D meinte nur das die Rad/Reifenkombi eine ABE hat und somit Eintragungsfrei wäre. Wäre jetzt nur noch Interessant zu wissen wie die Jungs in Österreich sowas handhaben.



    mfg
    FalkeFoen

    Hallo!


    Mir ist das jetzt egal :D , ausserdem mache ich mir mit Sicherheit nicht die Mühe und scanne die ABE`s von meinen Alufelgen eagl ob vom Omega/Astra H oder vom Benz ein . Da ich wie Ihr der irrigen Annahme war, das trotz ABE und aufgeführten Reifengrössen meine Felgen beim TÜV eintragen werden müssen war natürlich meine Freude um so größer als der nette TÜV-Onkel mir mitgeteilt hat das einen Eintragung nur notwendig sei wenn ich eine abweichende Reifengröße als die in der ABE genannten Größen fahren würde. Ich war auch skeptisch aber eine Polizeikontrolle hat mir gezeigt das der nette TÜV-Onkel recht hatte, denn die Polizei hatte nichts an der ABE und der Reifengröße zu bemängeln :D .Nen Knollen gabs doch, der Verbandskasten war Uralt :D .


    mfg
    FalkeFoen


    Hallo!


    Sorry aber das ist kompletter Nonsens und auf Halbwissen sollte man nicht hören ;) , die ABE bezieht sich immer auf die Felgen und die Reifengrößen(sind in der ABE aufgeführt) die für das Fahrzeug zugelassen sind, sonst würde die ABE ja keinen Sinn machen. Nur bei abweichenden Reifengrößen die nicht in der ABE aufgeführt sind, muss das ganze abgenommen werden.


    mfg
    FalkeFoen