Drohe denen mal ein Schreiben ans Kraftfahrt Bundesamt und an die TÜV Dienststelle die das Mustergutachten erstellt hat an, denn - damit hat kfzdedi nämlich Recht - die bei der Erstellung des Mustergutachtens angegebenen Teilenummern/Kennzahlen müssen dauerhaft am Anbau-/Zubehörteil angebracht sein. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, wovon bei einer nach bereits 15 Mon. verrosteten Stahlfeder auszugehen ist, kann die Zulassung auch wiederrufen werden. Probiere es doch einfach mal aus, evt. gibt der Hersteller ja nach.
Im übrigen stellt das Fehlen der Kennzahlen sehr wohl einen Mangel dar, da die Identifizierung des Produkts mit der dazu gehörenden ABE unmöglich und somit auch eine Eintragung nicht (mehr) möglich ist. Auch erscheint der Hinweis auf (nur) 12 Monate Gewährleistung nicht statthaft, denn die regelmäßige Gewährleistungsfrist bei Neuware beträgt nach neuem Recht zwei Jahre.
Ein Mangel an der Kaufsache liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so muss die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein bzw. die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen.
Da in diesem Fall aber offensichtlich ein mangelhafter oder überhaupt kein Korrosionsschutz verwendet wurde, liegt in der Tat ein Sachmangel vor. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung. Es kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangt werden.