Hallo Leute,
so wie ich das sehe ist doch ganz klar im Kaufvertrag der Ausschluß von Gewährleistung und Nachbesserung ausgeschlossen. Geh mal zu einem Gebrauchtwagenhändler und sage dem das nach 4-6 Wochen etwas an dem Auto kaputt ist, der jagt Dich vom Hof und Du stehst da mit dem Ärger.
Wer kann denn wissen wie der neue Besitzer mit dem Auto umgegangen ist, vieleicht getreten bis zum anschlag oder was auch immer. Ich denke er muss nachweisen das Du den Wagen WISSENTLICH mit dem Defekt verkauft hast und das kann er sicher nicht.
Gruß
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