ZitatAlles anzeigenOriginal von pico
sag ich,
alte Schilder drauf, Doppelkarte in der Tasche und ab.
Aber der TÜV hat sich da ja was zusammengeschrieben
Passt die Antwort überhaupt zu Deiner Frage
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Nee, der vom TÜV hat mich irgendwie total mißverstanden. Am geilsten finde ich den ersten Satz:
Grundsätzlich darf auf öffentlichen Straßen kein zulassungspflichtiges Fahrzeug ohne amtliche Kennzeichen fahren !!!
Mit seinen drei Ausrufezeichen....