§21 Eintragung???

  • #1

    Hallo Leutz,


    hab jetzt bisschen umgebaut an meinem Omega.


    - Hab jetzt 35mm an der VA wie and er HA tiefer (Irmscher Federn)
    - Hab an der HA 7,5x17" ET39 mit 235/45 und 60mm H&R Spurplatten (also ET 9)
    - Hab an der VA 7,5x17" ET39 mit 235/45 und 50mm H&R Spurplatten (also ET 14)


    Im Gespräch sind immer ET Grenzen von VA 8mm und HA 3mm glaube ich. Das müßte ja paßen bei mir.


    In meinem H&R Teilegutachten stehen aber nicht meine 7,5x17" mit 235/45 drin. Das heißt Einzelabnahme, nicht §19 sondern §21 Eintragung, ist klar.


    Aber was kann ich dem Prüfer vorlegen wo steht maximal ET3 an der HA und maximal ET8 an der VA???


    Freigängigkeit ist kein Problem, siehe Bilder:

  • #3

    Hi,
    die Spurverbreiterung darf 2 % der Spurweite nicht überschreiten, andernfalls ist eine Fahrwerksfestigkeit vorzulegen.
    Diese bekommst beim Fahrwerkhersteller oder bei Opel.


    Bsp: deine Spurweite ist 1500mm * 2% = 30mm
    Du kannst also bei einer Felge die ET 39 hast bis auf et 24 runter.


    Ist halt Gesetztlich vorgeschrieben, aber per Einzelabnahme ist da je nach Prüfer viell. was machbar.


    Aber es gibt auch div. "Tuner" die haben einiges an Fahrwerksfestigkeiten an Board.
    Unter anderem SAT und auch PS Autoteile.

  • #4

    Nöhöö Marcus! :rolleyes:


    Im Gutachten von H&R ist die Spuränderung >2% explizit freigegeben mit dem Hinweis auf das entsprechende Gutachten. Den entsprechende Text hatte ich hier letztens schon mal irgendwo gepostet.

  • #5

    Wieviel Spurweite hat der Omega?


    Da hat ein TÜV-Beamter auch mal was zu mir gesagt, er bräuche ein Festigkeitsgutachten der Achse von Opel das die den größeren Hebel verträgt.


    Dann gilt diese maximale ET3 nur bei 195/65 auf einer 6x15 Felge laut meinem Gutachten!?


    Aber die angegebenen Rad- Reifenkombinationen auf Seite 3 und 4 sind doch für das Teilegutachten.


    Drunter kommt ja auf Seite 5:


    Bie anderen Rad- Reifenkombinationen ist eine Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §19 und §21 notwendig.


    Was ja bei mir der Fall wär. Das Gutachten das ich habe bringt mir ja nur was wenn ich eine Rad- Reifenkombi fahre die da drin steht, da das aber so nicht ist kann ich das Gutachten quasi wegwerfen.


    Brauch ich dann jetzt ein Festigkeitsgutachten vom Fahrwerk des Opel Omega??? Gibts das??? Beim FOH???

  • #6

    So, ich stell das jetzt letztmalig klar. Keine Ahnung warum dass immer wieder nicht kapiert wird.
    Das Gutachten gibt bestimmte Kombinationen von Einpresstiefen und Reifen/Felgen frei. Zur Eintragung der entsprechenden Kombinationen ist keine Einzelabnahmen erforderlich. Bei H&R sind auch Spuränderungen >2% zulässig, da die Tauglichkeit beim Omega von H&R nachgewiesen werden kann (Gutachten-Nr: 954/447039/TK TÜV Rheinland).
    Will man jetzt andere Rad/Reifen Kombinationen als im Gutachten freigegeben fahren, läuft das auf eine Einzelabnahme hinaus. Hierzu wird das Gutachten benötigt und nur die Abweichungen werden gesondert untersucht (idR. Radfreigang). Die Spur ist bei verschieden breiten Felgen mit der selben Einpresstiefe immer identisch, daher kann es daran ncht scheitern.

  • #7

    Dieses Gutachten habe ich ja schon bei H&R per E-Mail angefordert aber kam bis jetzt noch nix.


    Das ist dan wohl das Gutachten das mein Tüver gemeint hat mit "Gutachten von der Achse", kann das sein :( :( ??


    Was steht in diesem Gutachten, hat das jemand 8) ???


    Wenn ja, wäre ich sehr verbunden: [email protected] :O

  • #8

    Zum einen sollte der TÜV selbst auf das Festigkeitsgutachten zugreifen können, die sollten das eingentlich in der DB haben. Ausserdem brauchst Du es nicht, da der Hinweis in dem Gutachten der Spurplatten normalerweise genügt.

  • #9

    Ich geh am Montag einfach mal mit sämtlichen Gutachten zum TÜV und dann schau mer mal.


    Solange er mir net die Plakette wegreißt wenn ich die ganze Geschichte nicht Eingetragen bekomme ist mir alles wurscht :D :D :D :D :D :D .

  • #10

    Hallo Freaks!


    Hoffe ich werde auch in dem Thread geholfen^^
    Mein Dad fährt auf seinem B2 Caravan die Felgen in der Grösse
    7 ½ x 17 ET 33, 5-Loch. Laut dem Gutachten für die Spurplatten bei H&R (http://www.h-r.com/bin/9EUTG077.pdf) dürfte er garkeine Spurplatten montieren, denn die maximale Einpresstiefe bei seiner Grösse beträgt bei 20mm ET39.
    Besteht nur die möglichkeit das über Einzelabnahme abzunehmen?



    mfG Tim

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