hab heut nen kumpel getroffen den haben sie abkassiert weil er nur ein rücklicht hatte und haben gleichzeitig bemänglet das er KEINE dritte bremsleucht hat. das wäre nach ansicht der beamten seit 2005 pflicht.
ist das so korrekt???????? mus sich dann jeder ne dritte leuchte zulegen??? ich finde :stumpfsinn:
@ columbo oder andere
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#3 Hallo,
ich denk mal wenn das Auto so eine Bremsleuchte Original hatte, dann haben Sie Recht, ansonsten kann ich mir das auch nicht Vorstellen. Sagen wir mal ab Bj. 2003 mind.!
Aber wußtet Ihr auch schon das man eine Warnweste im Auto haben muß??!
Ich bis gestern auch nicht. Danke Mutti!MfG Golden.
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#4 soviel ich weiss ist es pflicht bei Neuwagen eine dritte bremsleuchte zu haben...also wenns nen neues Auto war dann wirds schon stimmen.
Ab wann das genau gilt weiss ich nich genau...denke mal 2003 oder 2004Das mit der warnweste is mir neu...dachte is nur bei über 3,5 Tonnen so aber bei normalen pkw´s?? bist du dir da sicher??
MFG
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#8 Laut ADAC:
Pannen-Warnweste
Vergrößern
Warnwesten-Pflicht:Gesetzlich vorgeschrieben ist das Anlegen einer Warnweste nach Euro-Norm 471 für Personen, die außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Diese Regelung ist in Italien und Spanien bereits gültig, ausgenommen sind Fahrer von Kleinkraft- und Motorrädern, in Portugal gibt es eine Warnwestenpflicht mit Mitführpflicht ab 1.1.2005. In Österreich wird eine Warnwestenpflicht zum 1. Mai 2005 eingeführt.
Zu Ihrer persönlichen Sicherheit und zur Vermeidung von Bußgeldern (in Italien nicht unter 33,60 Euro - in Spanien bis 91,- Euro) sollte auf jeder Reise mindestens eine Warnweste griffbereit mitgeführt und in entsprechenden Situationen (z. B. Panne oder Unfall) vor dem Aussteigen angelegt werden.
Übrigens:
Autofahrer dürfen in Italien nicht bestraft werden, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle die Warnweste nicht vorweisen können. Laut ADAC darf das Bußgeld von mindestens 33 Euro nur dann erhoben werden, wenn jemand nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt, ohne die Sicherheitskleidung angelegt zu haben. Die Westen sind in der Warnfarbe Orange, Rot oder Gelb zulässig, wenn das Kontrollzeichen EN471 vorhanden ist.In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw!) durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben (geregelt in § 56 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift UVV VGB 12). Danach muss der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnschutzwesten für wenigstens einen Versicherten ausrüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnschutzwesten im Fahrzeug sein. Die Warnweste muss der Ausführung "Klasse 2" entsprec
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#9 Hallo!
Bin eben erst auf den Thread gestoßen. Eigentlich wurde alles schon gesagt:
Die 3te Bremsleuchte ist bei Neuwagen jetzt wohl Pflicht.
Bei uns haben die Polizeiautos nicht mal 3 Bremsleuchten, also kanns keine Nachrüstpflicht für ältere Autos geben =)
Auch die Weste bei gewerblich genutzten Autos ist Pflicht, soll sogar in Zukunft für jedes Kfz Pflciht werden!
Gruß
Christian
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#10 jep, so siehts aus. Zu den Warnwesten, in Italien sind die gelben Westen vorgeschrieben aber als Tourist darf mann die hier geltende orange mitführen- typisch Italiener, siehe Rauchverbot Die Warnweste ist hier schon seit 2001 für gewerblich genutze Fahrzeuge Pflicht. Ich find das nicht verkehrt, hab auch eine im Kofferraum zur eigenen Sicherheit, mann weiß ja nie und die ist im dunklen nicht zu übersehen
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