HILFE! Gewährleistung?

  • #1

    Hi,


    ich beabsichtige, mir eine Omi in einem ca. 150 km entfernten Ort zu kaufen. Der Verkäufer ist ein Händler. Weiß jemand wie die ABwicklung der eventuell eintretenden Gewährleistungspflicht ist? Ich meine, holt der Händler das liegengebliebene Auto bei mir ab? oder muss ich es gar bringen? oder kann ich es bei mir reparieren und ihm die rechnung schicken?


    Brauche schnellstmöglich antwort....danke euch!

    bestprice-reifen.de - hat wahrscheinlich nix mit dem obigen Thema zu tun, aber vl. kann ich trotzdem mal was für euch tun.
    AUTO DES JAHRES 2007 ---> KLICK


    Ich hab einen Vectra C Caravan ohne Kofferaum!

  • #2

    Also soweit ich weiß hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, dazu wird er das Auto schon in einer Werkstatt seines Wunsches haben wollen, also wenn du Glück hast in deiner Region, sonst bei Ihm.
    Gewährleistung solltest du auch keinesdfalls mit Garantie verwechseln.
    Also wenn dein Auto liegen bleibt, dürfte der Fehler erst nach dem Kauf aufgetreten sein, also wird der Händler sicher versuchen sich rauszureden.
    Gewährleistung deckt nur Schäden ab, die schon zum Zeitpunkt des Kaufes im Fahrzeug "stecken" und nur nicht offensichtlich waren. Alle Schäden die danach erst auftreten sind Fälle für eine Garantie.
    Wobei der Händler verpflichtet ist im ersten halbjahr nach dem Kauf zu beweisen, das der Fehler nicht schon im Fahrzeug versteckt war.
    Das hat er in meinem Fall ganz clever gemacht, in dem ich ein Prüfprotokoll von einem anerkannten Sachverständigen in die Hand gedrückt bekam.
    Als dann nach zwei Monaten eine defekte Kopfdichtung entdeckt wurde, hat sich der Verkäufer rausgeredet, in dem Prüfprotokoll steht nur Ölundichtheit im Bereich des Motorlagers und nichts von Kopfdichtung.
    Nun war das Leck der Kopfdichtung genau über dem Motorlager und das Motorlager war gar kein Hydrolager(also wo kein Öl drin war kann auch keins rausgekommen sein). Aber Prüfprotokoll ist Prüfprotokoll. Meine Rechtschutzversicherung hat sich geweigert den Fall zu übernehmen, also blieb ich auf der Hälfte der Kosten sitzen.
    Den Rest hat nach zäher Verhandlung eine Garantieversicherung (Multipart) gezahlt. Ich mußte aber auch erst mit Rechtstreit drohen und meine Werkstatt wartet noch immer(nach6Monaten) auf einen Teil Ihres Geldes.
    Vorsicht ist auch geboten, wenn der Händler Fehler am Fahrzeug im Kaufvertrag angibt.
    So hat er mir 200,-€ für eine defekte Heizmatte im Fahrersitz nachgelassen, aber später stellte sich heraus, dass die Reparatur weitaus teurer ist asl 200,-€. Also wieder Pech gehabt.
    Bei den Garantieversicherungen, die von den BVerkäufern teilweise angeboten werdfen ist auch Vorsicht geboten. So sind bei Multipart wirklich nur die Teile versichert, die ausdrücklich genannt sind.
    Es fehlen sämtliche Dichtungen (Differential abdichten 300,-€), die Standheizung ist nicht ausdrücklich genannt, alle Teile die dem Verschleiß unterliegen sind ausgenommen.
    Also wenn die Bremsbeläge mitgewechselt werden, weil der Sattel rauskommt, sind die Beläge selber zu bezahlen...


    Mit freundlichen Grüssen
    Viel Spaß trozdem beim Autokauf, aber alles gründlich durchlesen und vielleicht sofort nach dem Kauf ein unabhängiges Gutachten machen lassen, z.B. in deiner Werkstatt zu Hause, dann kannst du den Wagen noch zurückbringen, bevor es zu spät ist

  • #3

    Hallo an die geneigten Leser,


    eines vorweg: Der verkaufende Händler ist bei Mängeln in
    der Pflicht, hat aber das Recht, diesen Mangel auf seine Art
    und Weise zu beheben. Im ungünstigsten Fall besteht er
    auf die Reparatur bei ihm vor Ort. Bei kulantem Händler
    kann die Reparatur auch in anderen Werkstätten erfolgen,
    hier aber unbedingt auf eine SCHRIFTLICHE Zusage der
    Kostenübernahme achten. Oftmals werden auch diverse
    Garantien mit angeboten, doch auch hier lauert das Böse
    im Kleingedruckten: Um bei einem eventuellen Garantiefall
    seinen Anspruch geltend machen zu können, ist manchmal
    eine halbjährliche "Kontrolle" beim verkaufenden Händler
    Pflicht; andernfalls wird keine Garantie gewährt.


    Hier auch nochmal der Hinweis, dass zwischen Garantie und
    Gewährleistung zu Unterscheiden ist. Erstere ist eine freiwillige
    Zusatzleistung, zweites ist eine gesetzliche Pflicht, zumindest
    bei Gewerbetreibenden.


    Legitim ist die Beschränkung der Gewährleistung auf ein Jahr,
    wobei nach 6 Monaten die Beweisumkehr greift. Ab diesem
    Datum muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon
    bei Übernahme des Fahrzeuges bereits bestand und nicht durch
    ihn selbst verursacht wurde.


    Der Vorteil eines Kaufes beim auswärtigen Verkäufer kann
    dafür beim Preis liegen, oder auch einfach darin, dass er als
    einziger das schon lange gesuchte Auto bereithält



    Kurzer persönlicher Kommentar:


    Ich wollte ursprünglich einen Omega mit Executive-Ausstattung
    für weniger Geld kaufen, wie mein jetziger "Sport" gekostet hat.
    Nachteil: Der Verkäufer war eine Mercedes-Niederlassung in ca. 700
    Kilometern Entfernung. Bei ersten Telefonaten stellte sich z.B.
    heraus, dass der fällige Zahnriemenwechsel nicht durchgeführt
    wurde und anstand. Der vorherige Besitzer wusste das sicher, der
    Verkäufer bei Mercedes jedoch nicht...
    An meinem Wagen mussten inzwischen die Telematik-Einheit, der
    Keilriemen mit diversen Führungsrollen sowie die Kunststofflippe
    unter der Frontstossstange getauscht werden. Weiter habe ich den
    Wagen mit neuer Inspektion und neuem Zahnriemen übernommen,
    wobei sich leider kurz nachher herausstellte, dass die Bremsklotze
    verschlissen waren und bereits die Scheiben angegriffen hatten.
    Also wieder zum Händler und reklamiert, Ergebnis sind neue
    Scheiben und Klötzer an der Vorderachse. Wenn ich mir jetzt
    überlege, dass ich wegen all dieser Dinge hätte immer 700km
    hin und zurück fahren sollen, wären für mich die Benzinkosten
    schon in´s unermessliche gestiegen. So fahre ich 7km, und kann
    meinem Händler direkt auf die Füsse treten. Die Mehrkosten zu dem
    weiter entfernten Omega haben sich für mich bereits rentiert.


    Insgesamt also verdient der Verkäufer des Autos weniger am Wagen
    selbst, als an anfallenden Inspektions- und Reparaturkosten.
    Somit wird er sich in den meisten Fällen hüten, dieses lukrative
    Geschäft aus der Hand zu geben.


    Ich gebe zu, dass ich ein "Worst-Case-Szenario" geschaffen habe,
    dennoch sprechen meine eigenen Erfahrungen gegen einen Kauf
    bei Händlern, die weit vom Heimatort entfernt sind. Abgesehen
    davon halte ich 150km für nicht wirklich weit, da mein Arbeitsweg
    schon allein 140km einfache Strecke beträgt...


    Vielleicht habe ich es geschafft, mit diesen Worten die Nachteile,
    aber auch die Vorteile des Kaufes beim auswärtigen Verkäufer
    zu beschreiben. Die endgültige Entscheidung liegt letztendlich
    natürlich allein beim Käufer.


    Bis die Tage - SCORPIO95


    Ergänzung: Ich war so ins schreiben vertieft, dass ich den Beitrag
    über mir noch nicht bemerkte. Eine Information daraus muss ich
    allerdings mehr als wiederlegen: Dass mit dem NACHHER Prüfen,
    um den Wagen dann ggf. wieder zum Händler zu bringen, ist Unfug,
    da ein gekaufter Gegenstand nicht ohne Weiteres zurückgegeben
    werden kann. Das funktioniert einzig und allein beim Fernabsatzgesetz,
    nirgendwo sonst! Schliesslich hat der Kunde im Gegensatz zu einer
    Bestellung ausreichend Gelegenheit, die "Ware" zu Begutachten.


    Wenn der Wagen geprüft wird, dann vor dem Kauf. Natürlich ist
    eine nachträgliche Überprüfung des Wagens bei dem Verdacht
    auf einen Mangel gerechtfertig, kann aber immer nur die Beseitigung
    eines Mangels zum Ziel haben und keine Rückgabe.


    Auf eine Neues - SCORPIO95

  • #4


    ...Also eine Rückgabe ist doch möglich! Nachdem der Händler das Recht zur Nachbesserung eingeräumt bekam, aber davon nicht Gebrauch machte, wie das bei mir der Fall war, oder auch wenn er nachgebessert hat und der Mangel wiederholt auftritt, kann eine Rückgabe möglich sein.
    Weshalb ich empfohlen habe gleich nach dem Kauf zum Gutachter deiner Wahl(an deinem Wohnort und nicht mehrere hundert Kilometer entfernt) zu fahren ist der, das nicht wie bei mir 2 Monate ins Land gehen und der Händler dann frech behaupten kann, der Mangel ist möglicherweise auf meine Fahrweise zurückzuführen.
    Außerdem wird vor dem Kauf der Händler kaum das Auto überlassen, um damit mal schnell zum Gutachter zu fahren. Und ein Gutachter im Auftrag des Händlers, kann wie bei mir passiert ja voll im Sinne des Händlers begutachten und ist aus meiner Sicht nie ganz unabhängig, schließlich zahlt ja der Händler dafür, und in dessen Interesse fällt dann auch das Ergebnis aus, wenn man den Auftraggeber für weitere Aufträge nicht verlieren will.
    ...soll um Himmels Willen nicht heißen, das alle Gutachter käuflich sind, aber es gibt immer schwarze Schafe in jeder Branche. Deshalb meine Empfehlung, sofort nach dem Kauf einen Termin beim Gutachter seiner Wahl um sofort dem Händler aufs Dach steigen zu können, wenn was nicht in Ordnung ist.
    Ratsam ist in jedem Fall auch eine gute Rechtschutzversicherung im Rücken zu haben, aber auf Sperrfristen achten, manche Fälle werden nach Vertragsabschluß erst nach einer Sperrfrist übernommen.

  • #5

    scorpio


    Hi,


    du schreibst dass du neue Scheiben und Klötze bekommen hast. Ein Bekannter hat auch ein Auto mit Gutachten gekauft, in dem Stand Bremsen etc. sind ok. Jetzt war er in seiner Werkstatt und die meinten die wären runter- (nach 1 Woche) kann ja wohl nicht sein. Glaubt ihr er hat eine Chance auf Nachbesserung?


    Gruß mobile

    "Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der EG über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter." vermutl. F.J. Strauss

  • #6

    Hallo zurück,


    zu zwei Dingen möchte ich kurz meinen Senf dazugeben.


    o729:


    Tut mir leid, dass Du scheinbar von Deinem Händler nicht
    aufrichtig behandelt worden bist. Bevor ich meinen Omega
    kaufte, habe ich ihn mir zusammen mit meiner viel besseren
    Hälfte (also meiner Lebensgefährtin) ausgeliehen. Einzige
    Frage beim Ausleihen: Wie lange wollen Sie denn fahren?
    In dieser Zeit hätte ich theoretisch zu jedem beliebigen
    Gutachter oder TÜV oder Dekra oder wohin auch immer
    fahren können. Vielleicht wusste Dein Händler, dass etwas
    im Argen ist und war deshalb nicht von grösseren Spritz-
    touren begeistert. Wichtig auch Dein Hinweis, wie viele
    Bedingungen eintreten müssen, dass es zu einer Rückgabe
    kommen kann. Eine Ausnahme also, doch diese bestätigen
    bekanntlich die Regel.


    mobile:


    Ich habe den Wagen bei dem grössten Opel-Händler bei
    mir zuhause erworben. Somit konnte sich niemand heraus-
    reden, dass die verschlissenen Bremsen übersehen worden
    sind, weil man solche Fahrzeuge nicht kennt. Weiter war
    eine schriftlich festgehaltene Bedingung im Kaufvertrag,
    dass die fällige Inspektion inkl. Zahnriemenwechsel durch-
    geführt wird. Somit gab es keine Möglichkeit für den Händler,
    sich aus der Verantwortung zu stehlen, denn die abgefahrenen
    Klötzer und Scheiben sind ca. zwei Wochen und 2000km nach
    Kauf aufgefallen. Wie schon im vorherigen Beitrag geschrieben,
    hat es sich also mehr als bezahlt gemacht, dass ich etwas mehr
    Geld für den Wagen bezahlt habe, dafür aber keine Probleme
    bei eventuellen Mängeln auftreten. Weiter würde ich mir mein
    Fahrzeug immer wieder nur beim Markenhändler kaufen.
    Meine Scorpio´s habe ich immer bei Ford gekauft, meinen
    Omega bei Opel. Da mir zugegeben das nötige Fachwissen beim
    Autokauf fehlt, habe ich so versucht, mir grösseren Ärger oder
    grössere Reinfälle zu ersparen. Bis jetzt hat´s geklappt...



    Bis die Tage - SCORPIO95




    Wow, 4 Edit´s... Ich hoffe, jetzt sind alle Fehler raus...

  • #7

    Hallo, ich hatte auch bei beiden Käufen meine bessere Hälfte dabei, aber da ein Auto in Frankfurt/Main (600km) und das andere ein Jahr später in Porta (800km) gekauft wurde, war nicht viel mit schnell mal eine Spritztour bis zum Gutachter meines Vertrauens.
    Das Auto in Porta habe ich 30min bevor das Autohaus schließen wollte noch schnell geholt. Und am Mittag hatte ich mit viel Umständen mein Feroza an einen Italiener in München verkauft, also an dem Tag mit 3 verschiedenen Autos 1500km zurückgelegt, da hat man auch nicht mehr viel Lust auf Fehlersuche an einem Auto, was laut Gutachten top in Schuß ist.
    Da mußte ich darauf vertrauen, was der Gutachter und das Autohaus mir versicherten, denn selbst mal schnell auf die Hebebühne bei der benachbarten Werkstatt war nicht mehr.
    Denn dann wäre mir als gelerntem Kfz-Schlosser wohl schon die Ölspur aufgefallen.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!