Festigkeitsgutachten Karosserie

  • #1

    Hi,


    wolllte heute meine Spurplatten hi abnehmen lassen , 20 mm pro Seite auf Felgen ET 30 . Da meinte der schlaue Mensch von der Dekra das er dafür ein Festigkeitsgutachten für die Karosserie benötigen würde . Weil die ET 10 mehr als 2 Prozent von der Serie abweichen würde .


    Is der bissl DOOF , oder wo krieg ich sowas denn her ?

  • #2

    Also hab hinten auch et 30 mit 21mm Spurplatten und keine Probleme gehabt. Bei H&R liegt die Grenze soweit ich weis bei et4.


    Hast du denn ein gutachten für die Spurverbreitung?
    Da müsste sowas drin stehen.


    mfg Daniel

    Wer anderen in den Arsch kriecht darf sich nicht wundern wenn er beschissen wird!

  • #3

    Es gibt kein Festigkeitsgutachten für ne Karrosserie. Was will der da messen? Karosserie aufspannen, Hydraulik dran, das Ding verbiegen bis es kaputtgeht. Mit dem Wert kann er dir nix eintragen, weil er damit nichts anfangen kann. Ausserdem ist das Auto dann Schrott.
    Vielleicht hat er auch gemeint, dass er für die Spurplatten ein Gutachten braucht (Karosserie = Autotyp)? Ich frag mal am Montag mal meinen Abnehmer, was da gemeint sein könnte.

  • #5

    Hi !
    Die Idioten werden auch immer einfallsreicher,
    um uns das Leben schwer zu machen! :stumpfsinn:
    Würde auch sagen ab zu einem anderen TÜV.
    Gruß Ralle!

  • #6

    ja das werd ich mal probieren , mit dem anderen Prüfer . Muß halt leider nur die Dekra sein , da meine Reifen nicht im Gutachten stehen .


    Und der meint wirklich ein Gutachten über die Festigkeit einer Omega Karosse . Der meinte wenn durch Spurplatten das Rad weiter nach außen kommt werden die Kräfte am Hebel ja länger und bei ET 10 wäre das mehr als 2 Prozent (glaube ich) Abweichung von der Serie und da gänge das eben nicht ohne so ein Gutachten . Soll laut Ihm so um die 200 € kosten .


    Ich denk so langsam auch das ich mir keinen Kopf mehr machen sollte und einfach mal zum nächsten fahren müsste .

  • #8

    Such Dir nen anderen Prüfer, der ist doch stockdumm - was soll ein Festigkeitsgutachten der Karosse, damit kann er nichts anfangen, da die Hebelkräfte auf die Achskomponenten wirken.
    Bei wem warst Du - beim Hausmeister?

    Gruß Lotte


    Pessimisten finden zu jeder Lösung das passende Problem

  • #9

    Hi,
    denke mal der Prüfer hat sich falsch ausgedrückt.


    Was der OP braucht, ist ein Nachweis über die Festigkeit der Achse. Mit abnehmender ET wird die Belastung für die Achsstummel (und damit der gesamten Achse) immer größer. Bis zu 2% über der regulären Spurweite wird akzeptiert, darüber hinaus muss der Nachweis geführt werden, dass die Achse mit der ET nicht überfordert ist.


    Rechenbeispiel:
    Vereinfachte Zahlen: Spurweite 1500 mm, 2% davon sind 30 mm, je Rad also 15 mm. Fährt einer regulär (serienmäßig) ET 40, kann er bis ET 25 montieren. ET 15 fällt dann schon in den nachweispflichtigen Bereich.


    Manche Felgenhersteller (Borbet z.B.) haben für ihre manche ihrer Räder bereits solche Festigkeitsnachweise für einige Fahrzeugmodelle in den Teilegutachten hinterlegt. Steht das Auto aber nicht drin, wird's schwierig. Dieser Festigkeitsnachweis ist für den Normalfahrer so gut wie nicht zu führen, weil extrem aufwendig und dementsprechend teuer.



    So,
    denke mal damit ist alles eindeutig erklärt.

  • #10

    Das scheint ne Möglichkeit zu sein. Aber für 200 Euro???
    Und die Festigkeit wird ja in der Regel ermittelt in dem auf die eingebaute Radaufhängung die Last aufgebracht wird (allein das Aufspannen auf so einen Prüfstand kostet über 1000 Euro und die Dekra dürfte allenfalls in Klettwitz einen stehen haben).
    Im ausgebauten Zustand kann nicht untersucht werden, da ausser dem Fahrzeughersteller keiner die Lastkollektive für das Teil kennt und ohne Sollwerte kann man auch nicht beurteilen, ob gut oder schlecht.
    Einen andere Möglichkeit wäre noch ne Freigabe von Opel anzufordern, aber ich glabe nicht, dass die in dem Fall eine geben werden.


    Update 31.08:
    So folgende Aussage von meinem Dekra-Prüfer: Spurverbreiterung über 2% nur zulässig, wenn im Gutachten von den Spurplatten freigegeben. Wenn man welche von einem Hersteller hat, in denen das nicht freigegeben ist hat man ein Problem. Evtl. kann der Prüfer anhand eines Gutachtens eines anderen Herstellers, in dem dickere Platten freigegeben sind, diese eintragen (ist aber Ermessenssache und nicht unbedingt üblich).
    Das Festigkeitsgutachten zu kaufen. Der TÜV Pfalz hat von ein paar Jahren ne Menge Fahrzeuge auf Auswirkung von Spurverbreiterungen untersucht (keine Ahnung ob auf Hydropulser oder 20.000 km Fahrtest) und verkauft diese Gutachten jetzt für ca. 250 Euro. Ob der Omega dabei war, kann jedoch im Moment nicht sagen.

  • Hey,

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