Kann mir jemand sagen wie es mit der Eintragung von Felgen beim Tüv aussieht?
Ich fahre ja die Schmidt VN Line, 3 teilig, auf der VA 9,5x18 und hinten 10x18. Das es eine Einzelabnahme wird ist mir klar,allein schon durch die 9,5 auf der Vorderachse. Diese kann ich allerdings nur mit Spurplatten fahren weil sonst die Felge am Federbein schleift.
Hinten fahre ich ohne Platten.
Und weil mir viele Leute immer was anderes erzählen hoffe ich hier mal ne Kompetente Antwort zu bekommen.
Bekomme ich eine Tüv Eintragung wenn ich auf der VA Spurplatten habe und auf der HA keine?
Die Freigängigkeit ist überall gegeben,schleift also nichts.
Gruß,Peter
Frage zum Tüv
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#2 Hängt mal wieder ganz vom Prüfer ab!
Fahr vorher hin und frag einfach nach!Dann bist du auf der sicheren Seite und weisst was du machen musst!Mit etwas Pech besteht er auf eine ausreichende Abdeckung der hinteren Räder!Ist meinem Schwager passiert!Durfte die Rad-Reifenkomi nur mit Schmutzfängern fahren!
Greetz Andreas -
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#5 Ich glaube die Et darf nicht unter 0 gehen in Verbindung mit den Platten.
Jein, das kommt halt auf den Prüfer an! Ich habe jetzt 7x17 ET38 Stahlfelgen vom BMW e42 eingetragen, vorne in Verbindung mit 20mm Lochkreisadapter/Spurplatten und hinten mit 40mm je Seite.
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#8 Peter1505, also meines Wissens kannst du an einer Achse Platten fahren und auf der anderen nicht, bei meinem Couser seinen Passat sind auch nur hinten Platten drauf, und er hat es eingetragen bekommen, natürlich kommt es auch auf den Prüfer an(Liegt ja immer im Ermessen des Prüfers)
Aber würde einfach mal beim Tüv anrufen oder Vorbeifahren und fragen wie es den Aussieht, wenn man freundlich zu dennen ist und man einen guten Prüfer erwischt wird er dir alles erklären und auch Tipps geben falls nötig, und fragen kostet ja nix.
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#9 Hab nen Bekannten angerufen!Der ist Prüfer bei der GTÜ!Man darf Spurplatten auch auf nur einer Achse fahren!Die ET darf 0 nicht unterschreiten!Die Kompetenzen sind in den Bundesländern aber verschieden!In NRW darf nur der Tüv die Abnahme machen!
Diese Info ist nicht verbindlich!
Wie ich vorher schon mal geschrieben habe solltest du einfach mal hinfahren und nachfragen!
Kann doch nicht so schwer sein das zu kapieren!
Oder fahr nach Hotwheels in Hamburg!Da werden Eintragungen gemacht die einem ab und zu die Haare zu Berge stehen lassen!
Bedenke aber das eingetragen nicht viel zu sagen hat!Wirst du von der Rennkontrolle rausgezogen und die fahren mit dir zu einer Prüfstelle kann der Prüfingeneur das wieder austragen!Ist bei mir schon vorgekommen!34er Lenkrad mit 225er Reifen eingetragen!Angehalten worden u.zur Prüfstelle geleitet!Prüfer gefiel die Kombi nicht!Argument von seiner Seite:Was ist wenn der Keilriemen reisst?Dann fällt ja die Servolenkung aus Und dann wären die Lenkkräfte zu hoch!Also ausgetragen und ich hatte den Salat!
Greetz Andreas -
#10 @ Andreas.
Ich hab ja auch vor die Tage da hin zu fahren und mich selbst schlau zu machen,nur jetzt über Pfingsten ging das ja schlecht.
Aber wenn man vorab schon mal ne Info hat,kann man sich ja ungefähr drauf einstellen.
Du hast mir zB jetzt geschrieben das dein Kumpel,der ja Prüfer ist,gesagt hat,das man auch so ne Eintragung bekommt,also Platten nur auf einer Achse.
Das ist doch schon mal ne Aussage.
Und nen getürkten Tüv......nee danke. Man braucht nur nen Unfall haben an dem man nicht mal selbst schuld ist.Ein Gutachter findet was,und schon hat man den Strick um den Hals.
Soweit ist ja auch alles okay,es ging ja nur um die Platten
Trotzdem Danke.
Und sorry,Hamburg ist mir zu weit weg -
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