Reifen problem
- Sophie92
- Erledigt
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#25 Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 65€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
Gutachtenbeschaffung, etc...
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein
gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit
Auflage zur Abnahme hat.Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene
Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b.
Fahrwerk und Reifen.Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.
Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es
günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne
Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad
mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin
nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt.weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV usw. www.tuev-sued.de www.dekra.de
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